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Der Nachrichtendienst hat das Gesetz verletzt

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Die Geschäftsprüfungsdelegation der Räte (GPDel) rügt den Nachrichtendienst des Bundes. Dieser sei im Fall mit dem in Deutschland verurteilten Spion Daniel M. deutlich zu weit gegangen und habe geltendes Recht missachtet. Das geht aus dem gestern veröffentlichten Untersuchungsbericht der Aufsichtsstelle hervor. Der NDB habe unter anderem zu wenig berücksichtigt, dass für die Informationsbeschaffung im Inland und im Ausland unterschiedliche Vorgaben galten, heisst es im Bericht. Der Bundesrat soll den Einsatz von Spionen nur genehmigen, wenn davon verwertbare Informationen zu erwarten sind, ist ein weiterer Schluss der GPDel.

sda

Bericht Seite 15

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