Seit Mitte Juli ist der Nightclub Revolver am Bahnhof Flamatt geschlossen. Der Nachtklub, der bis 2015 unter dem Namen Starlight-Bar lief, war schon öfters Gegenstand von behördlichen Interventionen. Dieses Mal entzog die kantonale Sicherheits- und Justizdirektion das Patent, weil der Betreiber den Wirtefachkurs nicht abgeschlossen hat. Der Mann wehrte sich gegen den Entscheid; er beantragte beim Kantonsgericht, der Betrieb solle wieder geöffnet werden.
Sämtliche Chancen verpasst
Das Freiburger Kantonsgericht weist dieses Ansinnen nun ab, wie aus einem soeben veröffentlichten Urteil hervorgeht. Der Beschwerdeführer habe – obwohl ihm ein provisorisches Patent erteilt wurde – den kantonalen Fähigkeitsausweis bis heute nicht erlangt, schreibt das Gericht. «Er hat sämtliche Chancen zur Wiederholung seiner Prüfungen nicht zu seinen Gunsten genutzt und ist den Prüfungsterminen mehrfach unentschuldigt ferngeblieben.» Das Gericht weist seine Beschwerde ab; der Nightclub Revolver bleibt geschlossen.
Freiburger Kantonsgericht, Entscheide 602 2019 106 und 107
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