BERN Mit 127 zu 56 Stimmen hat die grosse Kammer am Donnerstag für die Abschaffung der Dumont-Praxis votiert. Diese auf einem Bundesgerichtsurteil von 1973 beruhende Regelung sieht vor, dass Unterhaltskosten in den ersten fünf Jahren ab dem Kauf bei den Steuern nicht abgezogen werden, wenn sie der Instandstellung einer vernachlässigten Liegenschaft dienen.
Ausgehend von einer Initiative, die eine Lockerung der dieser Regelung verlangte, schnitt der Nationalrat den «alten Zopf» nun ganz ab. Er folgte damit der Wirtschaftskommission. Diese hatte die Regelung zuerst nur beim Bund abschaffen wollen, wurde dann aber vom Bundesrat überzeugt, dass auch die Kantone nachziehen müssten. sda
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