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Der neue Erziehungsdirektor muss die Sonderpädagogik neu aufgleisen

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«Der Abschluss einer Aufgabe mit so vielen ethischen Fragen und abweichenden Interessen wie der Sonderpädagogik hatzu keinen übereinstimmenden Resultaten geführt.» Dieser Satz bilanziert einen 33-seitigen Bericht über die Resultate der Vernehmlassung zum kantonalen Sonderpädagogikkonzept. «Wenn auch der allgemeine Wille da ist, Kinder mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen in Regelklassen zu behalten, so kommen Befürchtungen zum Verlust der beruflichen Identität oder Autonomie klar zum Ausdruck.»

Dieses Fazit aus der Vernehmlassung hat der Staatsrat an seiner letzten Sitzung zur Kenntnis genommen und die Erziehungsdirektion mit der Überarbeitung des Konzepts beauftragt. Vor einem Jahr hatte Staatsrätin Isabelle Chassot das Sonderpädagogikkonzept vorgestellt, und bis Ende Januar trafen 225 Stellungnahmen ein. Diese sind nun in einem 600-seitigen Dokument zusammengefasst.

An der Erarbeitung des Konzepts haben sich über 200 Personen aus beiden Sprachregionen, der Regel- und Sonderschulen, Schuldienste, Berufsgruppen, Personal und Eltern beteiligt. «Diese Vorgehensweise bot aber keine Gewähr, dass zwischen den betroffenen Akteuren in den Arbeitsgruppen ein Dialog zustande kam», schreibt die Erziehungsdirektion in einer Mitteilung. «Dieberuflichen Abgrenzungen unddie im IV-System entwickelten Praktiken lassen sich nur schwer verändern.»

«Alle sehen nur ihre Seite»

Im Bericht steht: «Alle wollten im Konzept nur die Seite sehen, die sie am meisten betrifft. Oder sie bedauerten, dass einige Themen zu wenig zur Sprache kamen.» In der Vernehmlassung haben aber auch verschiedene Teilnehmer Mühe bekundet, das Konzept zu lesen und zu verstehen. Dazu gesellten sich Unklarheiten bei der Übersetzung des Konzepts.

Diese Komplexität anerkennt auch der Vernehmlassungsbericht, umfasst doch die Sonderpädagogik die obligatorische Schule, den Vorschul- und den Nachschulbereich in den Gebieten Psychologie, Logopädie und Psychomotorik. Für mehrere Teilnehmer der Vernehmlassung ist die Haltung zugunsten der Integration zu wenig betont oder zu wenig klar definiert.

Die Rückweisung des Konzepts hat unter anderem der Freiburger Gemeindeverband verlangt. Er fordert eine Koordination zwischen dem Sonderpädagogikkonzept und dem neuen Schulgesetz. Während für den Gemeindeverband die finanziellen Folgen des Konzepts zu wenig klar sind, verlangen verschiedene Kreise, die Integration der Kinder müsse unabhängig von finanziellen Zwängen geschehen. Immer wieder taucht in der Vernehmlassung die Forderung auf, das Wohl des Kindes müsse im Vordergrund stehen. Mehrfach erwähnt wurde der Vorwurf, man schätze nicht genug, was heute bereits gut funktioniere; viele Massnahmen wurden als zu bürokratisch zurückgewiesen.

Der Staatsrat verlangt nun von der Erziehungsdirektion eine Überarbeitung hauptsächlich in folgenden Bereichen: Dotation und Auftrag des Frühberatungsdienstes; Kompetenzaufteilung zwischen Heilpädagoge und Klassenlehrer; Definition der verstärkten Unterstützungsmassnahmen; Basisdotation an Primar- und Orientierungsschulen; Abgrenzung der Entscheidungskompetenzen zwischen Schul- und Sonderschulinspektorat.

Chassot: Sie würde heute anders vorgehen

E rziehungsdirektorin Isabelle Chassot bezeichnet das Vernehmlassungsresultat auf das Sonderpädagogikkonzept nicht als Niederlage, wohl aber als Enttäuschung. «Es ist eine Enttäuschung in Anbetracht der langen und grossen Arbeit, die geleistet wurde», sagt Chassot gegenüber den FN. Sie habe mit drei Jahren Arbeit gerechnet und wollte von Beginn weg offen mit den Vertretern der beteiligten Institutionen zusammenarbeiten. Nun sind mehr als vier Jahre Arbeit investiert, und das Sonderpädagogikkonzept ist weit von einer Umsetzung entfernt. «Das Resultat hat zwei Seiten», so Chassot. «Die Grundsätze und insbesondere das Prinzip der Integration wurden in der Vernehmlassung gut aufgenommen. Andererseits gingen sehr viele kritische Anmerkungen zu den einzelnen Massnahmen und Kapiteln des Konzepts ein.»

Dass die Akzeptanz schwie rig werden würde, hatte Chassot geahnt. In Anbetracht der Resultate würde die Staatsrätin heute die Aufgabe anders anpacken: «Ich würde das Konzept intern erarbeiten lassen und erst dann als Basis für eine Diskussion präsentieren.» Chassot betont, dass sie bei keinem Dossier zuvor so offen und intensiv kommuniziert habe. Offenbar sei die Botschaft aber nicht von den Arbeitsgruppen bis zu den Organisationen gedrungen. Chassot: «Alle haben Angst vor einer Veränderung. Aber ein neues Konzept ist nicht möglich, wenn sich niemand bewegt.»

Ihr Nachfolger sei gefordert, einen neuen Weg zu finden. Chassot kann sich einen Konsens entlang eines bestehenden interkantonalen Konkordats vorstellen. uh

Sonderpädagogik

Seit 2008 eine Aufgabe des Kantons

Sonderpädagogik ist Teil des öffentlichen Bildungsauftrags. Dieses Prinzip bildet die Basis des im Jahr 2012 vorgestellten kantonalen Sonderpädagogikkonzepts. Dieses folgt der neuen Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Vor dem Jahr 2008 war die Sonderpädagogik der Invalidenversicherung unterstellt. Das Konzept des Kantons Freiburg setzt einen Schwerpunkt bei der Integration von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedürfnissen in Regelklassen.uh

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