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Der Oberamtmann handelte richtig

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Am 11. Juli des letzten Jahres prasselte der Regen nur so nieder auf Freiburg. In Flamatt fuhr ein Zug auf einen Erdrutsch auf. Und in Freiburg lösten sich an einem Felshang entlang der Bürglenstrasse rund dreissig Bäume und verschütteten die Strasse unmittelbar vor der Galterentalbrücke. Die Strasse blieb einen Tag lang gesperrt.

Nun hat sich das Kantonsgericht mit einer mögli- chen Ursache des Erdrutsches beschäftigt: Oberhalb des Rutschgebietes befand sich eine Baustelle. Ein Unternehmen hatte die Baubewilligung für drei Wohngebäude mit unterirdischen Parkplätzen erhalten–allerdings unter Auflagen. Denn der südliche Teil der Parzelle sei rutschgefährdet, hatte die kantonale Naturgefahrenkommission festgestellt. Dies stelle zwar nicht das Bauvorhaben infrage. Doch dürfe der südliche Teil nicht überfrachtet werden.

Nachdem die Erde am 11. Juli ins Rutschen gekommen war, stellten Angestellte der städtischen Baudirektion vor Ort fest, das auf dem südlichen Teil der Parzelle Erde gelagert und Regenwasser gesammelt wurde. Dies habe zum Hangrutsch beitragen können, schrieben sie in ihrem Bericht. Der Oberamtmann des Saanebezirks konstatierte, dass die Lagerung der Erde und die Kanalisa- tion auf diesem Gebiet gegen die Baubewilligung verstossen würden. Er verlangte, das Material müsse sofort anderswo gelagert werden.

Das Bauunternehmen wehrte sich gegen diese vorsorglichen und dringenden Massnahmen. Als es sie im August endlich ausführte, verlangte es 26 000 Franken als Schadenersatz. Es ging bis vor das Freiburger Kantonsgericht.

Dieses hat nun kürzlich seinen Entscheid publiziert–worin es betont, dass es um die Frage der vorsorglichen und dringenden Massnahmen gehe und nicht um die Frage, wer für den Erdrutsch verantwortlich sei. Das Kantonsgericht gibt dem Oberamtmann Recht: In der ausserordentlichen Situation, die bei dem starken Regen auf der erdrutschgefährdeten Parzelle geherrscht habe, sei er durchaus befugt gewesen, vorsorgliche und dringende Massnahmen auszusprechen. Damit habe er die Risiken für künftige Unfälle minimiert. Die Vorgehensweise des Oberamtmannes sei in allen Punkten richtig gewesen. Das Bauunternehmen muss die Gerichtskosten von 2500 Franken tragen. njb

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