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Der Planwagenfahrer hatte sein Gefährt nicht im Griff

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Im Juli 2015 bot der Ferienpass Plaffeien einen Ausflug mit Pferd und Planwagen an. 16 Kinder waren auf dem Ausflug mit einem Landwirt dabei. Als sich von hinten ein Lastwagen näherte, wich der Planwagenfahrer nach rechts aus und fuhr einige Meter auf der angrenzenden Wiese. Als er auf die Strasse zurückkehrte, kippte der Wagen. Einige Kinder erlitten Prellungen und Schürfungen.

Der heute 64-jährige Planwagenfahrer wehrte sich gegen einen Strafbefehl wegen einfacher fahrlässiger Körperverletzung. Erfolgreich: Im Mai 2017 verurteilte ihn das Polizeigericht Tafers nur wegen Verletzung der Verkehrsregeln und wegen Führens eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs. Auch sei er für den Schaden aus Körperverletzungen zweier Kinder haftbar; das Bezirksgericht verwies die Familien für ihre Klagen auf den Zivilweg (die FN berichteten).

Der Planwagenfahrer wehrte sich auch gegen dieses Urteil. Das Freiburger Kantonsgericht lässt den Mann nun aber abblitzen. Er hätte sein Ausweichmanöver auch an einem anderen Strassenabschnitt einleiten können, befand das Gericht; es sei keine überraschende Situation vorgelegen. Vom Lastwagen sei keine Gefahr ausgegangen. Indem der Mann auf das ansteigende Gelände neben der Strasse und wieder zurückgefahren sei, habe er einen Fahrfehler begangen und sein Gefährt nicht beherrscht. Der Mann hatte auch bestritten, dass sein Wagen nicht betriebssicher gewesen sei. Das Gericht ist aber davon überzeugt, dass die Feststellbremse rostig war und nicht beim Unfall verbogen wurde.

Das Kantonsgericht bestätigt daher die Strafe des Polizeirichters: Der Mann muss eine Busse von 1000 Franken bezahlen und haftet für den Schaden aus den Körperverletzungen der beiden Kinder.

njb

Freiburger Kantonsgericht, Entscheid 501 2017 138

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