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Der Pornografie angeklagt

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Freiburg Ein Mann reichte strafrechtliche Klage gegen einen Telefonnummerninhaber ein. Dieser habe sich der Pornografie und des Missbrauchs eines Handys schuldig gemacht. Von einer unbekannten Nummer hat der Mann mehrere SMS und ein pornografisches MMS erhalten.

Als Telefonnummerninhaberin konnte eine Frau ausgemacht werden. Diese erklärte, dass eine Arbeitskollegin des Klägers sie gebeten habe, diese SMS zu schicken. Die Frau gab jedoch an, dass sie die Idee hatte, das Bild zu schicken. Die Arbeitskollegin des Klägers bestritt, die Frau um das Versenden der SMS gebeten zu haben.

Aufgrund des Versöhnungsversuches, der vor dem Untersuchungsrichter stattfand, zog der Mann seine Klage zurück. Das Verfahren wegen Missbrauchs eines Handys wurde eingestellt. Hingegen hatte der Mann dem Untersuchungsrichter das MMS gezeigt, welches er von der Frau erhalten hatte. Der Untersuchungsrichter stellte fest, dass es sich tatsächlich um ein pornografisches Foto handelte. Daraufhin verurteilte er die Frau wegen Pornografie zu einer Geldbusse von 200 Franken. mr

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