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Der Rechtsvortritt wird definitiv eingeführt

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An der Kreuzung zwischen Cordaststrasse, St.-Germann-Strasse und Guggerstrasse bei der Kirche Gurmels gilt bald definitiv Rechtsvortritt. Laut Mitteilung im Amtsblatt vom letzten Freitag hat das Tiefbauamt die neue Regelung verfügt. Der Plan und die Erwägungen zu diesen Verkehrsmassnahmen können auf der Gemeindeverwaltung Gurmels eingesehen werden; die Beschwerdefrist beträgt 30 Tage.

Provisorisch gilt der Rechtsvortritt bereits seit längerer Zeit. Laut Gemeindeschreiber Gabriel Schmutz ist eine solche Testphase üblich, bevor eine Änderung definitiv wird. Die geplante Sanierung der Cordaststrasse ist laut Schmutz noch nicht aktuell, sie erfolgt allenfalls im nächsten Jahr. «Wir werden aber sicher allfällige bauliche Massnahmen bei der Kreuzung mit der Sanierung kombinieren.»

Gewünscht war ein Kreisel

In der Bevölkerung stiess der Rechtsvortritt im letzten Dezember an der Gemeindeversammlung auf Kritik (die FN berichteten): Die Autos würden mit Rechtsvortritt zu schnell über die von vielen Schülerinnen und Schülern genutzte Kreuzung fahren. Deshalb sei ein Kreisel die einzige gute Lösung, so ein Bürger. Ein Kreisel war ursprünglich auch vom Gemeinderat geplant, der Kanton beurteilte das Projekt aber negativ und empfahl stattdessen den Rechtsvortritt.

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