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Der Richtplan des Saanebezirks koordiniert die Entwicklung der ganzen Region

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Der Saanebezirk soll einen Richtplan erhalten, damit die Raumplanung regional und nicht in den einzelnen Gemeinden erfolgt. Der Richtplan ist bis am 11. Februar in der Vernehmlassung.

Gemeinsam planen, damit die Region kohärent wächst – das ist das Ziel des Richtplans des Saanebezirks, den Oberamtmann Carl-Alex Ridoré am Dienstagabend in Grangeneuve an einem öffentlichen Informationsabend vor rund fünfzig Interessierten vorgestellt hat. 

106’000 Personen – ein Drittel der Kantonsbevölkerung – leben im Saanebezirk, der damit der Freiburger Bezirk mit den meisten Einwohnerinnen und Einwohnern ist. Er beherbergt auch am meisten Arbeitsplätze: 47 Prozent aller Stellen im Kanton sind im Saanebezirk angesiedelt.

Der Bezirk ist in seinem Zentrum geprägt von einer städtischen Zone mit der Stadt Freiburg und der Agglomeration. Er hat aber auch sehr ländliche Regionen mit kleinen Dörfern. Zwischen dem Zentrum und der Peripherie soll ein Gleichgewicht entstehen, ebenso zwischen den Regionen, wie Félicien Frossard, Generalsekretär der Agglo Freiburg, erklärte.

Der öffentliche Verkehr

Der Richtplan koordiniert den Ausbau des öffentlichen Verkehrs. Vier Achsen des Zugverkehrs sind wichtig: in Richtung Bern, Lausanne, Neuenburg und Yverdon. Die beiden Buslinien zwischen Freiburg und Gibloux sowie zwischen Freiburg und Le Mouret sollen verstärkt werden. Auf diesen Buslinien wird in den Stosszeiten der Viertelstundentakt eingeführt. Neue Park-and-Ride-Parkplätze in mehreren Dörfern und gesicherte Velowege sollen das Umsteigen auf den öffentlichen Verkehr fördern. 

Ziel ist, dass sich der Bezirk vor allem entlang dieser Linien des öffentlichen Verkehrs weiterentwickelt und dass dort verdichtet gebaut wird.

Die Wirtschaft

Im Richtplan sind mehrere Unterregionen definiert, und in jeder Region ist mindestens eine regionale Entwicklungszone für die Wirtschaft vorgesehen. Der Richtplan schreibt vor, dass sich Unternehmen, die grossen Mehrverkehr verursachen, nur im Perimeter der Agglo ansiedeln dürfen. Gemeint sind beispielsweise Einkaufszentren.

Der Tourismus 

Der Saanebezirk soll sich auch touristisch weiterentwickeln. Ziel ist, dass die Touristinnen und Touristen mehrere Tage im Bezirk bleiben und nicht nur Tagesausflüge in die mittelalterlichen Altstadt Freiburgs machen. Auch die Natur soll touristisch besser genutzt werden – mit einem durchgehenden Wanderweg entlang der Saane. So werden Greyerzer- und Schiffenensee miteinander verbunden.

Im Osten des Bezirks sind nebst neuen Wanderwegen auch mehr Velowege geplant, die den Agrotourismus aufwerten könnten. Unter anderem möchten die Verantwortlichen den Jakobsweg aufwerten. 

Zwischen dem Greyerzersee und dem Gibloux sollen sich die Mountainbiker und Downhiller austoben können. Und am Ufer des Greyerzersees, in Rossens, könnte ein neuer Anlegepunkt für Boote entstehen mit Platz für bis zu 70 Boote.

Vernehmlassung läuft

Das sind vorerst Vorschläge. Nun ist der Richtplan, der nur auf Französisch erstellt wurde, bis am 11. Februar in der Vernehmlassung.

Erarbeitet hat den Richtplan die Konferenz der regionalen Infrastrukturen und einer koordinierten regionalen Entwicklung des Saanebezirks (CRID). Sie hat sich dabei stark an den Richtplan der Agglomeration Freiburg angelehnt, in welcher mit Avry, Belfaux, Corminboeuf, Freiburg, Givisiez, Granges-Paccot, Marly, Matran und Villars-sur-Glâne 9 der 26 Gemeinden des Saanebezirks vertreten sind. Ab Januar übernimmt der Gemeindeverband Saane die Arbeiten am Richtplan – der neue Gemeindeverband ersetzt die CRID, die aufgelöst wird.

Definition

Was ist ein Richtplan?

Ein Richtplan ist ein Planungsinstrument; er legt fest, wie sich beispielsweise der Saanebezirk räumlich entwickeln soll. Er definiert, wie und wo sich im Saanebezirk die Siedlungen, der Verkehr und die Infrastrukturen entwickeln sollen. Unter anderem regelt er die Planung grösserer Bauten wie Freizeit- und Einkaufszentren. Der Richtplan sorgt auch für den Schutz von Natur und Landschaft. Er ist für alle Behörden verbindlich. njb

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