Im FN-Artikel «Freispruch für den Schiessoffizier» vom Samstag stimmte das Alter des eidgenössischen Schiessoffiziers nicht: Der Angeklagte, der vom Kantonsgericht freigesprochen wurde, ist 67 und nicht 76 Jahre alt. Im Prozess ging es um die Frage, ob der Mann dafür verantwortlich ist, dass ein Abpraller vom Pistolenstand Giffers bis zu ei- nem Fussball-Trainigsfeld gelangen konnte. njb
- 14.09.2016
- Paid Post
- 14.09.2016
AlterswilDie KAB Alterswil lädt am Samstag, 24. September, zur Herbstwanderung ein. Besammlung um 13.00 Uhr auf dem Dorfplatz Alterswil, Verpflegung aus dem Rucksack. …