Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden in der Schweiz, nimmt das Resultat der Abstimmung zur Mindestlohninitiative vom 18. Mai 2014 zur Kenntnis. Die im Vorfeld erfolgte Angstmacherei der Initiativ-Gegner sowie die millionenschwere Kampagne der Wirtschaft haben offenbar bei der Mehrheit der Stimmbevölkerung Wirkung gezeigt, hält der Dachverband fest. Die Gegner der Mindestlohninitiative hätten auf das «bewährte» Killerargument der gefährdeten Arbeitsplätze gesetzt und damit weitverbreitete, aber kaum mit dem Mindestlohn im Zusammenhang stehende Ängste um die eigene Arbeitsstelle bedient. «Dass dadurch gerade den Arbeitnehmenden, die in prekärsten finanziellen Verhältnissen leben, eine Lohnaufbesserung verwehrt bleibt, ist mehr als bedenklich», sagt Martin Flügel, der Präsident des unabhängigen Dachverbands der Arbeitnehmenden.
Schutz der Löhne ist zentral für bilaterale Verträge
Alle Berichte zu den flankierenden Massnahmen würden zeigen, dass der Schutz der Löhne viel besser funktioniert, wenn es in einer Branche oder einer Region einen Mindestlohn gibt. Da der Lohnschutz für die Weiterführung der bilateralen Verträge zentral ist, wird sich Travail.Suisse weiterhin für branchenspezifische und regionale Mindestlöhne einsetzen.
Tatbeweis erbringen
Die Arbeitgeber, die während der Abstimmungskampagne das Loblied der Sozialpartnerschaft angestimmt haben, seien nun gefordert, den Tatbeweis anzutreten. bm