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Der Schutz vor dem Passivrauchen steht im Mittelpunkt der Juni-Session

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Autor: arthur zurkinden

Nimmt das Kantonsparlament die Revision an, so wird das Rauchen in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind, verboten. Dies betrifft insbesondere die Gaststätten, die Verkaufsgeschäfte und Einkaufszentren, die Sportstätten, die Gebäude der öffentlichen Verwaltung, die Spitäler und andere Pflegeeinrichtungen, die Schulen, die Strafanstalten sowie die Gebäude und Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs.

Ausnahmen sind vorgesehen

Der Staatsrat möchte aber das Rauchverbot unter gewissen Bedingungen etwas lockern. So schlägt er vor, dass die Direktion eines Betriebes das Rauchen in besonderen Räumen, in denen keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt sind, gestatten kann. Diese Räume müssen aber von den übrigen luftdicht abgetrennt, besonders gekennzeichnet und mit einer wirksamen Belüftung versehen sein.

Nicht bekannt ist der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Rauchverbots, nimmt der Grosse Rat die Revision an.

Warten auf Volksabstimmung

Der Staatsrat lässt in seiner Botschaft zu dieser Vorlage verlauten, dass er den Zeitpunkt so festlegen wird, dass die Gaststätten genügend Zeit haben, um dann auch die nötigen Anpassungen vorzunehmen.

Sicher wird das Rauchverbot nicht vor dem 30. November 2008 in Kraft treten. Dann nämlich wird das Freiburger Stimmvolk über die Verfassungsinitiative «Passivrauchen und Gesundheit» abstimmen. Diese Initiative sieht überhaupt keine Ausnahmen vor. Wird sie angenommen, so müsste das Gesundheitsgesetz erneut revidiert werden.

Im Vorfeld der Session des Grossen Rates konnte festgestellt werden, dass die Meinungen diesbezüglich auseinandergehen. Jene, die ein Rauchverbot ohne Ausnahmen wollen, werden vermutlich die Gesetzesrevision in der Juni-Session ablehnen. So hat auch die parlamentarische Kommission diese Revision nur mit 4 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen.

Gegenvorschlag des Staatsrates

Der Staatsrat ist aber nicht glücklich über die Initiative. Nicht nur, weil sie keine Ausnahmen vorsieht, sondern weil sie mit einem langen und ausführlichen Text versehen ist. Die Freiburger Regierung ist der Auffassung, dass in der Verfassung nur ein kurzer Text stehen sollte. Deshalb hat sie einen Gegenvorschlag ausgearbeitet. So soll folgender Satz in der Verfassung verankert werden: «Der Staat ergreift Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Passivrauchen.» Auch über die Initiative und den Gegenvorschlag wird in dieser Juni-Session debattiert werden.

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