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Der Sensler Stalking-Fall

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Seit Jahren fährt ein 72-jähriger Mann immer wieder an den Wohnort und an den Arbeitsplatz einer jungen Frau. Er schreibt ihr E-Mails und ruft sie regelmässig an. Trotz Polizeieinsätzen und Gerichtsverfahren zeigt er kaum Einsicht.

«Ich fühle mich ständig beobachtet und bedroht – er macht mir Angst.» So die Worte einer jungen Frau, die seit 2017 regelmässig von einem 72-jährigen Mann kontaktiert wird. Er habe sie zeitweise täglich angerufen, habe sie mehrmals pro Woche an ihrem Arbeitsplatz beobachtet und sei immer wieder bei ihr zu Hause aufgetaucht.

Die junge Frau wohnt mit ihrer Mutter und ihren Geschwistern im Sensebezirk. Schon zweimal habe sie ihre Mobiltelefonnummer gewechselt und mittlerweile sogar den Arbeitgeber. Immer wieder sei der 72-Jährige dazu aufgefordert worden, sie in Ruhe zu lassen. Von ihr selbst, von ihrer Mutter und sogar von der Polizei. Genützt hat es nichts. Darum wurde der Beschuldigte im letzten September von der Staatsanwaltschaft wegen Nötigung, Hausfriedensbruch, Tätlichkeit und dem Missbrauch einer Fernmeldeanlage für schuldig befunden. Dagegen erhob er aber Einspruch. Aus diesem Grund wurde der Fall am Freitag am Sensler Polizeigericht verhandelt.

Besuch mitten in der Nacht

Neben den zahlreichen E-Mails – inklusive einer schriftlichen Liebeserklärung – und Telefonanrufen, sei der 72-Jährige einmal sogar in den Garten der jungen Frau eingebrochen und habe versucht, sie durchs Fenster hindurch zu beobachten – um 23 Uhr nachts. Ein anderes Mal sei es zu einer direkten Konfrontation gekommen, als die junge Frau den Mann zur Rede stellen wollte. Sie habe ihm mit der Polizei gedroht, erzählte sie am Freitag. «Daraufhin hat er gelacht und mir ins Gesicht gespuckt.»

Beschuldigter beschwichtigt

Dies alles verneinte der Beschuldigte am Freitag vor der Richterin Caroline Gauch. Es handle sich hier um eine «Verleumdungsattacke», so der 72-Jährige. Er sei seit 20 Jahren gut mit der betroffenen Familie befreundet. Aus dem «Nichts» sei dann irgendwann eine Mail gekommen, in der stand, dass er die Familie nicht mehr kontaktieren solle. «Sie hat mir persönlich nie gesagt, dass sie nichts mehr mit mir zu tun haben will», so der Beschuldigte. Er habe den Verdacht gehabt, dass die Mutter den Kontakt verhindern wollte, und habe darum den direkten Kontakt zur Privatklägerin gesucht.

Urteil folgt kommende Woche

Warum die junge Frau den Eindruck hatte, er habe sie angespuckt, könne er sich nicht erklären. «Es hat an diesem Tag leicht geregnet – vielleicht hat sie es in ihrer Emotionalität so wahrgenommen, dass ich sie angespuckt habe», so die Erklärung des Beschuldigten. «Die Anwaltskanzlei bauscht hier etwas auf, was nicht wahr ist.» Im Laufe der kommenden Woche wird das Gericht über den Einspruch des Beschuldigten entscheiden.

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