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Der sozialpolitische Sündenfall

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Das Parlament hat also entschieden, und ob das Stimmvolk im kommenden September dieser unausgewogenen Vorlage zustimmen wird, bleibt offen: Erhöhung des Frauenalters auf 65 Jahre, Neurentner erhalten monatlich 70 Franken mehr AHV, Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,6 Prozentpunkte und der Lohnbeiträge um 0,3 Prozentpunkte, Senkung des Umwandlungsatzes in der zweiten Säule von 6,8 auf 6,0 Prozent. Grosse Verlierer dieser Vorlage ist die junge und ältere Generation unseres Landes. Das rotschwarze Machtkartell von SP und CVP hat diese Vorlage bis zum bitteren Ende durchgezogen. Das nun vorliegende Resultat entspringt nicht einer gemeinsamen Einigung, sondern ist das Diktat jener, die keine langfristige Lösung anstrebten. Dem Parlament ist es nicht gelungen, unsere beiden Vorsorgewerke nachhaltig und über das Jahr 2030 hinaus zu stabilisieren und das Rentenniveau zu halten. In der AHV werden zwei Klassen von Rentnern geschaffen, und die Belastung für die Jungen und noch Ungeborenen wird erhöht.

Der Sündenfall besteht in der Vermischung von erster und zweiter Säule, welche getrennt zu stabilisieren wären. Aber das offensichtliche Ziel von SP und CVP besteht im Ausbau der staatlichen Altersvorsorge, statt sie zu stabilisieren; und dies im Wissen um die prekäre Finanzverfassung der beiden Säulen. Den Ausbau der AHV hat das Stimmvolk erst vor kurzem bei der Gewerkschaftsinitiative AHV plus abgelehnt, und dies im Wissen, dass ein Leistungsausbau die AHV gefährdet. Die einzelnen und nötigen Vorhaben müssten getrennt angegangen werden. Die Angleichung des Rentenalters für Männer und Frauen betrachte ich als gangbaren Weg, und zudem ist eine grössere Flexibilisierung des Altersrücktritts anzustreben. Bei der beruflichen Vorsorge ist die längst nötige Senkung des Umwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge von 6,8 auf 6,0 und die Streichung des Koordinationsabzuges anzugehen. Zudem wäre der rein versicherungstechnische Faktor, mit dem die Guthaben in Renten umgerechnet werden, von der Politik zu entkoppeln. Schliesslich soll in einer breiten Diskussion die Erhöhung des Rentenalters angegangen werden. Denn eine Anpassung der Lebensarbeitszeit an die gestiegene Lebenserwartung ist früher oder später für die finanzielle Gesundung unserer Vorsorgewerke unabdingbar.

Emanuel Waeber, Grossrat SVP, St. Antoni

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