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Der Staat Freiburg bezahlt seine Rechnungen rechtzeitig

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: walter buchs

FREIBURG Anfang Jahr wurde in verschiedenen Medien berichtet, dass die Zahlungsmoral in der Schweiz schlecht ist. Dies kann besonders bei kleineren Betrieben zu Problemen führen, so dass Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen oder sogar Konkurs angemeldet werden muss.

In einer Anfrage an den Staatsrat wollte nun Grossrat Markus Bapst (CVP, Düdingen) wissen, wie es um die Zahlungsmoral des Kantons Freiburg steht. In der soeben veröffentlichten Antwort kommt die Regierung zum Schluss, dass «die Zahlungsmoral des Staates Freiburg vorbildlich ist». Generell gilt eine Zahlungsfrist von 30, im Baugewerbe 60 Tagen.

Gemäss einer Aufstellung ergeben sich – bezogen auf das Jahr 2007 – für 86,4 Prozent der Rechnungen mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen folgende durchschnittliche Zahlungsfristen: 17,6 % wurden innert 30 Tagen, 40 % innert 33,4 Tagen, 33 % innert 37,3 Tagen und die restlichen 9,4 % innert 44,5 Tagen bezahlt. Das ergebe eine mittlere Frist von 34,8 Tagen.

Der Staatsrat weist darauf hin, das manchmal die Zahlungsfrist wegen Fehlern, die beim Rechnungssteller entstanden sind, nicht eingehalten werden kann. Für diese Verzüge trage der Kanton keine Verantwortung. Um gewisse Kontrollen durchführen zu können, werde gelegentlich mit dem Kunden eine längere Zahlungsfrist ausgehandelt. Es komme auch vor, dass Rechnungen im Vergleich zum Rechnungsdatum beim Staat zu spät eintreffen. Dann könne die vorgegebene Frist nicht eingehalten werden.

Auch Debitoren pünktlich

Die Zahlungsgewohnheiten der Kunden des Staates wurden ebenfalls analysiert. Daraus geht für das Jahr 2007 folgendes hervor: 11,9 % der Rechnungen wurden bar bezahlt, 78,1 % innert 26,7 Tagen. 5,8 % der Rechnungen wurden nach der 1. Mahnung, durchschnittlich innert 68,7 Tagen, 1,6 % nach der 2. Mahnung, durchschnittlich innert 114,7 Tagen und 0,5 % erst nach durchschnittlich 165 Tagen bezahlt. Die restlichen 2,1 Prozent seien noch hängig. Sie seien Gegenstand von Betreibungen oder Beschwerden, oder es handle sich um hängige Strafbefehle. Die gute Zahlungsmoral bei den Schuldnern führt der Staatsrat auf die Effizienz beim Eintreiben der Zahlungsausstände zurück.

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