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Der Staat Freiburg will ein attraktiverer Arbeitgeber werden

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Autor: walter buchs

Das kürzlich vom Staatsrat verabschiedete und am Mittwoch veröffentlichte «Reglement über die Arbeitszeit des Staatspersonals» ersetzt jenes aus dem Jahr 1986 und tritt – mit Ausnahme der Bestimmungen über die «Arbeitszeitvereinbarung» – am 1. Juli 2009 in Kraft. Wie die Finanzdirektion in einer Medienmitteilung schreibt, sind die neuen Bestimmungen vom Dachverband des Personals der öffentlichen Dienste des Kantons (Fede) und der Vereinigung der Magistraten und höheren Beamten gutgeheissen worden.

Basismodell

Gemäss dem neuen Basismodell gilt die Gleitzeit künftig von 6.30-19.00 Uhr statt von 7.00-18.30 Uhr. Gleichzeitig wird die Blockzeit gelockert. Sie gilt künftig morgens von 8.30-11.00 Uhr (statt 8-11.30 Uhr) und nachmittags unverändert von 14-16.30 Uhr.

Weiter können künftig 40 statt wie bisher 10 Plusstunden auf den folgenden Monat übertragen werden. Der Negativsaldo darf 20 statt 10 Stunden betragen. Schliesslich ermöglicht es das neue Reglement, alle über 20 Tage hinausgehenden Ferientage in Arbeitsstunden umzuwandeln.

Wie Markus Hayoz, Chef des Amts für Personal und Organisation, den FN gegenüber feststellte, wird von den einzelnen Ämtern mehr Flexibilität bei der Einteilung der Arbeit und auch mehr Kontrolle gefordert. Der Zugang für die Bürgerinnen und Bürger zur Verwaltung soll nämlich mit gleichbleibenden Öffnungszeiten der Verwaltung (Schalter und Telefon) garantiert sein.

Individuelle Lösung

Zusätzlich wird neu das Modell «Arbeitszeitvereinbarung» eingeführt, das weiter geht als das Basismodell und anfangs 2010 in Kraft tritt. Danach kann die Arbeitszeit je nach Bedürfnis der Amtsstelle oder der Mitarbeiterin resp. des Mitarbeiters im gegenseitigen Einvernehmen für einen begrenzten Zeitraum (max. zwei Jahre) individuell ausgehandelt werden. Dabei kann der Arbeitszeitsaldo bei Vollzeitbeschäftigung zwischen -100 und +160 Stunden variieren. Es können bis zu drei Wochen Ferien in Stunden umgewandelt werden.

Laut Personalchef Hayoz kommt eine solche Vereinbarung in Frage, wenn ein grosses Projekt oder eine Reorganisation in einem bestimmten Zeitraum zu realisieren ist, oder wenn ein Mitarbeiter für eine bestimmte Zeit etwas kürzer treten will und die fehlenden Stunden später nachholt.

Zustimmung mit Vorbehalt

Wie Fede-Präsident Bernard Fragnière den FN gegenüber bekannt gab, hatten die Personalverbände diesem Vorschlag gegenüber etliche Vorbehalte. Auch wenn eine solche Vereinbarung auf Freiwilligkeit beruhe, werde sie doch zwischen einem Vorgesetzen und einem Untergebenen abgeschlossen und ein gewisser Druck könne nicht ausgeschlossen werden. Man habe diesem neuen Modell schlussendlich zugestimmt, weil der Staatsrat bereit war, nach drei Jahren Bilanz und allfällige Konsequenzen zu ziehen. Zudem hob er die gute Vertrauensbasis zwischen dem Staatsrat und den Personalverbänden hervor.

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