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Der Staat will die Spitäler übernehmen

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Der Staat will die Spitäler übernehmen

Die fünf Bezirksspitäler und das Kantonsspital unter einem Dach vereint

In der Institution «Freiburger Spitalnetz» sollen künftig alle öffentlichen Freiburger Spitäler integriert sein. Die staatliche Übernahme hat eine Neuverteilung der Steuern zur Folge: Kantonssteuern werden erhöht, Gemeindesteuern gesenkt.

Von IRMGARD LEHMANN

Noch sind die Bezirksspitäler Eigentum der Gemeindeverbände. Doch bis 2007 sollten die fünf Bezirksspitäler und das Kantonsspital kantonalisiert und in die Institution «Freiburger Spitalnetz» FSN integriert werden. Ausgeschlossen ist dabei das Psychiatrische Spital Marsens.

Staatsrätin Ruth Lüthi hat am Freitag den Vorentwurf zur Schaffung eines Freiburger Spitalnetzes den Medien vorgestellt. Das FSN wird von einem Verwaltungsrat und einer einzigen Direktion verwaltet. «Damit können die Ausgaben besser kontrolliert und die Investitionen besser verteilt werden», sagt Gesundheitsdirektorin Ruth Lüthi.

Kosten besser unter Kontrolle

Mit dem FSN soll in erster Linie die Finanzierung der Spitäler besser kontrolliert werden. Lüthi: «Wenn das Globalbudget für die Deckung des jährlichen Spitalaufwands nicht ausreicht, so muss das Spital die Hälfte des Defizits übernehmen.» Ein Überschuss hingegen falle je zur Hälfte an das Spital und den Staat.

Mit dem FSN wird vorab die Buchhaltung, Informatik und das Personalwesen an einem Ort abgehandelt. «Damit kann auch die Betreuung der Patienten besser koordiniert werden», bemerkt Lüthi.

Übernahme kostet 54 Millionen

Die Übernahme kostet den Staat rund 54 Millionen Franken. Diese Summe haben bisher die Gemeinden aufgebracht: 16 Millionen gingen in den gemeinsamen Topf und 37 Millionen leisteten die Gemeinden als direkte Beiträge an das Defzit der Bezirksspitäler. Der Kanton bezahlte rund 23 Millionen Franken an die Spitäler.

Mit dem neuen System werden sich die Gemeinden an den Spitälern finanziell nicht mehr beteiligen.

Mehr Kantonssteuern –
Weniger Gemeindesteuern

Die Kantonalisierung der Spitäler mit Zusatzkosten von 54 Millionen Franken hat allerdings eine Umverteilung der Steuerlast zur Folge: Der Steuerfuss der Kantonssteuer soll von derzeit 100 auf rund 109 Prozent erhöht werden. Die Gemeindesteuern hingegen werden vermindert. «Unter dem Strich bleibt die Rechnung kostenneutral. Das heisst, die Steuererträge fallen gleich hoch aus wie bisher», sagt Gilles Ballaman, wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Direktion für Gesundheit und Soziales.

Die Steuerabweichungen liegen zwischen plus 400 und minus 350 Franken. Die Hälfte der Steuerpflichtigen zahlt weniger Kantons- und Gemeindesteuern (97 Gemeinden), die andere Hälfte mehr (71 Gemeinden). Ballaman: «Für 90 Prozent der Steuerpflichtigen oder in 140 Gemeinden sind die steuerlichen Auswirkungen jedoch gering.»

Doch wovon hängt die Erhöhung beziehungsweise die Senkung der Steuern ab? Ausschlaggebend seien die Gesamteinnahmen einer Gemeinde und der Steuerfuss, erklärt Generalsekretär Hans Jürg Herren: «Tendenziell wird die Reduktion bei Gemeinden mit tiefem Steuerfuss kleiner ausfallen.»

Steuerpflichtige in den Gemeinden Düdingen und Schmitten bezahlen beispielsweise 0,15 Prozent beziehungsweise 0,60 Prozent weniger Steuern. In Tafers hingegen zahlt der Steuerpflichtige 0,52 Prozent mehr. Die Änderung der Verteilung hat keinen Einfluss auf den Finanzkraftindex des Kantons für den Finanzausgleich zwischen den Kantonen.

Firmen ausgeschlossen

Die Verlagerung gilt nur für natürliche Personen. Juristische Personen wie Firmen sind ausgeschlossen. Warum? Da die Steuereinnahmen von Firmen von Jahr zu Jahr variieren, sei auf diese Einnahmen kein Verlass, sagt Ballaman. Steuerfüsse müssten dauernd angepasst werden.

Personal: Staatsangestellte

Die rund 2000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des FSN werden dem Gesetz über das Staatspersonal unterstellt. Die zentrale Personalverwaltung ermögliche somit eine Harmonisierung bei der Personalpoltitk. Lüthi: «Die Unterschiede beim Personal an den verschiedenen Spitälern dürften sich verringern.»

System der Pflegeheime unverändert

Unter dem Dach des Freiburger Spitalnetzes, der Institution mit öffentlich-rechtlichem Status, werden somit die fünf Bezirksspitäler (das Interkantonale Spital der Broye in Payerne ist ausgeschlossen) und das Kantonsspital vereint sein. Am System der Pflegeheime und der Pflege zu Hause hingegen wird nicht gerüttelt. An der Finanzierung beteiligen sich wie bis anhin Staat und Gemeinden.

Das Modell eines kantonalen Spitalnetzes ist nicht neu. Gleiche Reformen haben bereits Bern, Neuenburg und das Wallis in Angriff genommen.
Ab 2007 wirksam

Der Vorentwurf des Gesetzes über das FSN ist zurzeit in Vernehmlassung. Gemäss Planung sollte sich der Grosse Rat Anfang nächsten Jahres mit der Vorlage befassen, sodass das neue Gesetz am 1. Januar 2007 in Kraft treten könnte.

Das System des gemeinsamen Topfes gilt noch bis Ende 2006: Heute übernimmt der Staat 40 Prozent des Defizites, 30 Prozent gehen zu Lasten aller Gemeinden (Topf) und 30 Prozent werden vom Gemeindeverband getragen, der das Spital führt.

Laut Staatsrat wurde die Reform der Spitaleinrichtungen und des Freiburger Spitalnetzes von allen Parteien – ausser der SVP – gutgeheissen. Nahezu einhellig hätten die Gemeinden die Reform positiv aufgenommen. il

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