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Der Staatsanwalt schoss zu schnell

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Der tragikomische Fall sorgte landesweit für Schlagzeilen: Bei einer Wildschweinjagd in Villeneuve hatte im vergangenen Oktober ein 41-jähriger Jäger einen 60-jährigen Mann angeschossen und schwer verletzt. Der fehlbare Waidmann hatte den Mann, der aus einem Maisfeld kam und einen schwarzen Abfallsack trug, für ein Wildschwein gehalten.Später stellte sich heraus, dass der Mann im Maisfeld war, um Hanf zu ernten, den er inmitten des Maisfeldes angebaut hatte.

Zu Recht rekurriert

Sechs Tage nach dem Vorfall entzog der zuständige Staatsanwalt mittels Strafbefehl dem Jäger das Jagdpatent für fünf Jahre. Der Jäger rekurrierte gegen den Entscheid. Zu Recht, entschied gestern der Polizeirichter des Broyebezirks, Jean-Benôit Meuwly. Er annullierte den Strafbefehl. Die Kosten gehen zulasten des Staates.

Meuwly begründete den Entscheid damit, dass eine Massnahme wie der Patententzug erst erfolgen könne, wenn die Untersuchung wegen Körperverletzung abgeschlossen und der Mann strafrechtlich verurteilt worden sei. 

«Absurder» Strafbefehl

Genau da liege aber der Hase im Pfeffer, argumentierte André Clerc, der Anwalt des Jägers: Zum Zeitpunkt des Patententzugs habe die Untersuchung gerade erst begonnen und das Dossier sei noch längst nicht komplett gewesen. Auch heute sei die Untersuchung noch nicht abgeschlossen. Eine Verurteilung seines Mandanten zum heutigen Zeitpunkt wäre daher eine krasse Verletzung der Unschuldsvermutung.

Der Staatsanwalt habe mit seinem Strafbefehl zu schnell geschossen, mit der falschen Munition und ohne sein Ziel identifiziert zu haben, sagte Clerc süffisant und nahm damit Bezug auf die Vorwürfe des Staatsanwaltes gegen seinen Mandanten.

 Der Strafbefehl sei auch noch aus weiteren Gründen «absurd», führte Clerc aus. Ein Staatsanwalt habe nämlich laut Gesetz gar nicht die Kompetenz, einen Patententzug auszusprechen. Das könne nur die zuständige Behörde.

Verfahren beinahe versenkt

 Vor allem aber: Hätte der Polizeirichter gestern den Strafbefehl des Staatsanwalts nicht annulliert, hätten die Behörden das Verfahren gegen den Jäger wegen Körperverletzung einstellen müssen, sagte Clerc. Denn es gelte der juristische Grundsatz, dass niemand zweimal für die selbe Tat verurteilt werden könne.

«Wie kann man auf zwei Seiten eines Strafbefehls so viele grundlegende Fehler begehen?», mokierte sich der Anwalt über den Staatsanwalt.

Die Untersuchung gegen den fehlbaren Jäger wegen Körperverletzung ist noch am Laufen.bearbeitet von mos/FN

 

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