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Der Staatsrat erlässt neues Reglement für Hundekontrolle und -haltung

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Autor: WALTER BUCHS

Am 1. Juli 2007 ist das kantonale Gesetz über die Hundehaltung in Kraft getreten. Um sicherzustellen, dass alle Aspekte, welche die Sicherheit der Bevölkerung betreffen, sofort und nach genauen Vorschriften umgesetzt werden können, hatte der Staatsrat im Juni 2007 eine provisorische Verordnung erlassen. Nun hat er ein umfassendes Reglement erlassen, das rückwirkend und als Ersatz für die Verordnung auf den Jahresanfang in Kraft getreten ist. Gleichzeitig werden erste Erfahrungen mitberücksichtigt, wie die Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (ILFD) am Mittwoch mitgeteilt hat.

Kein Persilschein

In diesem Reglement mit insgesamt 70 Artikeln werden folgende Hauptpunkte geregelt: Hundekontrolle (Kennzeichnung und Registrierung), Haltungsbewilligung für bestimmte Rassen, Hundehandelspatent, Anerkennung der Hundeausbildner, Haftpflicht, Hundesteuern. Abgesehen von einer kleinen Präzisierung entspricht die vom Staatsrat erstellte Liste der gefährlichen Hunde der Liste in der vorläufigen Verordnung. Einzig die «Miniversion» des Bullterriers ist nicht mehr dabei. Gemäss IFLD-Mitteilung gehören von den rund 20 000 Hunden im Kanton Freiburg mindestens 750 zu einer bewilligungspflichtigen Rasse.

Wer einen Hund einer auf der Liste stehenden Rassen halten möchte, muss beim Veterinäramt ein Bewilligungsgesuch stellen. Die Haltungsbewilligung für einen solchen Hund ist kein unbefristeter Blankoscheck, wie Daniel Fontana, kantonaler Beauftragter für Hundeangelegenheiten, den FN gegenüber sagte. Da das Tier sein Verhalten ändern kann, muss dieses alle zwei Jahre von einem anerkannten Hundeausbildner geprüft werden. Aufgrund eines Zeugnisses bleibt dann die Bewilligung weiterbestehen.

Gebühren und Steuern

Die Gebühr für eine Haltungsbewilligung wird je nach Arbeitsaufwand des Veterinäramtes zwischen 300 und 500 Franken betragen. Bei der Ausstellung einer Haltungsbewilligung für mehrere Hunde bewegt sich die Gebühr innerhalb einer Spannweite von 80 bis 250 Franken.

Für die Durchführung der Prüfung für die rund 200 Hundeausbildner ist eine Gebühr von je insgesamt 500 Franken vorgesehen. Für Personen, die ihre Tätigkeit in einem Hundeklub unentgeltlich ausüben, kann diese Gebühr um die Hälfte gekürzt werden.

Hundehalterinnen und Hundehalter müssen eine individuelle Haftpflichtversicherung abschliessen. Subsidiär schliesst der Staat für Personen- und Sachschäden von streunenden und nicht versicherten Hunden eine Kollektivhaftpflichtversicherung ab. Die Kosten der Prämie werden auf die Hundehalter verteilt.

In Anbetracht der zusätzlichen Aufgaben, die das Veterinäramt mit dem neuen Gesetz übernehmen muss, wird die Hundesteuer von 70 auf 90 Franken angehoben. Die Rechnung wird in diesem Jahr erst im Juli verschickt. Hilfs- und Gebrauchshunde geniessen Steuerbefreiung.

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