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Der Staatsrat hat das Gesetz über die Ausübung des

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Der Staatsrat hat das Gesetz über die Ausübung des Handels, wie es an der Volksabstimmung vom 5. Juni angenommen wurde, auf den 1. Juli 2005 in Kraft gesetzt. Dies hat die Staatskanzlei am Donnerstag mitgeteilt. Die Sicherheits- und Justizdirektion macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass die Öffnung an Sonntagen von der Revision nicht betroffen ist. Diese unterstehe weiterhin der Bundesgesetzgebung über den Arbeitnehmerschutz und den restriktiven kantonalen Bestimmungen.

Der Verkauf von Schnäpsen und Alcopops ist gemäss Gesetz in den Tankstellenshops und Kiosken untersagt. Die Geschäfte, die heute ein Patent für den Verkauf von solchen Getränken besitzen, haben eine Übergangsfrist bis zum 31. August 2005, um ihr Lager zu liquidieren.
Im Weiteren wird daran erinnert, dass einzig diejenigen Tankstellen-shops, die vor allem ein Waren- und Dienstleistungsangebot führen, das überwiegend auf die Bedürfnisse der Reisenden ausgerichtet ist, in den Genuss der verlängerten Öffnungszeiten an Werktagen kommen können. Die Produktepalette umfasse insbesondere Kioskartikel, Grundnahrungsmittel, Autozubehör usw.

Verkaufsflächen

Die verlängerten Öffnungszeiten sind im Weiteren jenen Tankstellenshops vorbehalten, deren Verkaufsfläche nicht mehr als 100 m beträgt. Allenfalls muss die Fläche für den Abend entsprechend verkleinert werden. Wie es im Communiqué der Staatskanzlei heisst, sind die Massnahmen und die Übergangsfrist von den Betroffenen mit dem Amt für Gewerbepolizei abzusprechen.

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