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Der Staatsrat hat seine Ziele für den kantonalen Richtplan definiert

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Ein erster Schritt in Richtung Gesamtrevision des kantonalen Richtplans ist gemacht: Der Staatsrat hat den Entwurf des kantonalen Planungsprogramms dem Grossen Rat zur Annahme unterbreitet. Gestern stellten Vertreter der Baudirektion an einer Pressekonferenz die fünf Grundsätze und zwanzig Ziele vor, welche die Grundlage für die Ausarbeitung des neuen Richtplans bilden. Damit will der Staatsrat unter anderem sicherstellen, dass sich der Kanton nachhaltig entwickelt und seine Präsenz auf nationaler und internationaler Ebene stärken kann. Grund für den neuen Richtplan ist das revidierte eidgenössische Raumplanungsgesetz: Erst wenn der neue Richtplan vom Bund genehmigt ist, dürfen die Gemeinden wieder neues Bauland einzonen. rb

 Bericht Seite 3

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