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Der Staatsrat ist gegen Ausnahmen für Jäger auf den Alp- und Waldwegen

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Autor: Arthur Zurkinden

Eine Lockerung des Fahrverbots auf Alpstrassen für Jäger kann sich der Freiburger Staatsrat höchstens vorstellen, wenn in grossen Waldbeständen, beispielsweise in bestimmten Regionen der Voralpen, der Abschussplan nicht eingehalten werden kann, weil der Zugang mit Motorfahrzeugen beschränkt ist.

Jäger im Grossen Rat

«So könnte eine gezielte und beschränkte Öffnung gewisser gesperrter Wege in Betracht gezogen werden», hält der Staatsrat in seiner Antwort auf die Anfrage von CSP-Grossrat Bruno Fasel aus Schmitten, Präsident des Freiburgischen Jägerverbandes, sowie von CVP-Grossrat und passioniertem Jäger Jean-Louis Romanens, Sorens, fest.

Andere Sitten im Wallis

Bruno Fasel hätte sich eine Lockerung des Fahrverbots vor allem auch für behinderte und betagte Jäger gewünscht. Er wies dabei auf Ausnahmebewilligungen in den Kantonen Bern, Waadt, Wallis, Jura oder speziell Graubünden hin.

Im Kanton Freiburg können laut Staatsrat in bestimmten Fällen wie z. B. für die Zufahrt zum «Gîte d’Allières» mit einem Schild «gehbehindert» Ausnahmen bewilligt werden. Für die Jäger seien Fahrzeuge, die Jäger oder erlegte Tiere transportieren, auf bestimmten Strassen zugelassen, welche von der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft bestimmt werden. «Ausserdem können erlegte Hirsche oder Wildschweine mit der Genehmigung des Wildhüters der Region auf allen Strassen und Wegen transportiert werden», schreibt der Staatsrat weiter und weist u. a. darauf hin, dass keiner der fünf erwähnten Kantone eine Bewilligung zur Nutzung von Waldstrassen für betagte Jäger während der Saison vorsieht.

Die Freiburger Regierung erinnert weiter daran, dass die Massnahmen zur Verkehrseinschränkung auf Alp- und Waldstrassen, die im Jahre 2003 lanciert wurden, zurzeit umgesetzt werden. Sie sollen bis Ende 2009 auf dem gesamten Kantonsgebiet in Kraft sein. Der Staatsrat möchte dabei, dass die Massnahmen zur Verkehrsbeschränkung einheitlich angewendet werden, gemäss den Grundsätzen für die Regulierung der motorisierten Verkehrs auf Alp- und Waldwegen, wie sie am 3. Dezember 2004 von der Kommission für den Verkehr auf Meliorations- und Forststrassen verabschiedet wurden.

«Zugang gewährleistet»

Gemäss dieser Wegleitung bleiben gewisse Strassen für den motorisierten Verkehr offen. «Der Zugang zu bestimmten Gegenden in den Voralpen bleibt somit gewährleistet», hält der Staatsrat fest und gibt zu verstehen, dass die Verordnung aus dem Jahre 1998, die Fragen zur Öffnung von Wegen für Jäger regelt, aufgehoben werde.

Regulierung wird geschätzt

Schliesslich stellt die Freiburger Kantonsregierung fest, dass die Regulierung des motorisierten Verkehrs die Erholungsfunktion des Waldes für die Benutzer merklich verbessert habe. Dies werde von der Bevölkerung geschätzt.

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