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Der Staatsrat ist klar gegen eine Bevorzugung von privaten Schulen

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Verschiedene Gründe sprächen gegen die Einführung einer freien Schulwahl im Kanton Freiburg, findet der Staatsrat in seiner Antwort zu drei ähnlich gelagerten Volksmotionen der kantonalen Eltern-Lobby (siehe Kasten). Deshalb lehnt er die drei Vorstösse ab.

Der Staatsrat zeigt sich irritiert über die Grundeinstellung der Eltern-Lobby zum Bildungswesen. Diese gehe davon aus, «dass die Schule die individuellen Bedürfnisse der Kinder nicht berücksichtigt; ihr Wohlbefinden sei den Frauen und Männern, die sich täglich ihren pädagogischen Aufgaben widmen, offenbar gleichgültig». Der Staatsrat bestreitet diese Ansicht. Sie ignoriere die Kompetenzen der Lehrkräfte und die Massnahmen zur Wahrung der Qualität in der Schule.

Keine Planungssicherheit

Im Vordergrund steht laut dem Staatsrat die planerische Unsicherheit, die durch die freie Schulwahl entstehen würde. Unabhängig davon, ob es eine Privatschule wäre oder eine andere öffentliche Schule: Wenn die Eltern ihre Kinder immer wieder an eine andere Schule schicken würden, gäbe es grosse Schwankungen. Schulraum und Transporte wären für die Gemeinden langfristig kaum noch planbar. Insgesamt würde diese Unsicherheit zu Mehrkosten führen.

Weiter argumentiert der Staatsrat auch damit, dass eine Förderung der Privatschulen, zum Beispiel über die geforderte pauschale Subvention, eine Unterstützung von vermögenden Eltern darstellen würde. Denn der Betrag gäbe «schlechtergestellten Eltern keine echte Wahlmöglichkeit». Auch existierten genug Studien, so der Staatsrat , die belegten, dass eine freie Schulwahl keineswegs automatisch die Bildungsqualität erhöhe.

Der Staatsrat weist darauf hin, dass ähnliche Vorstösse von anderen kantonalen Elternorganisationen deutlich an der Urne gescheitert seien. Schliesslich führt er wirtschaftliche Argumente ins Feld: Eine Zunahme von Privatschulen, die mit der gesetzlichen Gleichstellung einherginge, führte zu grösserer Konkurrenz. Vielen Schulen drohe so der Konkurs und den Eltern sowie den Kindern damit Ungemach. Umgekehrt findet es die Kantonsregierung stossend, wenn Privatschulen mittels staatlicher Subventionen Gewinn machen würden.

Volksmotionen: Drei Vorstösse, ähnliches Ziel

D ie drei Volksmotionen sind laut dem Staatsrat eine Folge des neuen Schulgesetzes, das zurzeit dem Grossen Rat vorliegt. Die Forderungen der Eltern-Lobby seien nicht in den Gesetzesentwurf eingeflossen, worauf diese mit dem Forderungspaket reagiert habe. Die Motionen wurden im Herbst mit je 300 bis 360 Unterschriften eingereicht. Eltern fordern die allgemeine freie Schulwahl entsprechend den Bedürfnissen der Kinder, die freie Wahl unter den Staatsschulen sowie eine jährliche Pauschale pro Kind für die Reduktion des Schulgeldes. Das aktuelle Gesetz und der Entwurf des zukünftigen Gesetzes sehen in der Regel die Einschulung in der Wohngemeinde vor. Der Staat kann Ausnahmen erlauben. fca

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