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Der Staatsrat ist zurückhaltend bei Stimm- und Wahlrecht ab 16 Jahren

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Im Rahmen einer nationalen Vernehmlassung äussert sich die Kantonsregierung zur Senkung des aktiven Stimm- und Wahlrechts auf 16 Jahre.

Der Wille, mitzugestalten und mitzubestimmen, sei bei den jungen Menschen unübersehbar, schreibt Nationalrätin Sibel Arslan (Grüne, Basel-Stadt) in einer parlamentarischen Initiative. Demografische Veränderungen führten allerdings zu einer Verzerrung der politischen Entscheidungen. Die Zahl der Stimmberechtigten über fünfzig werde immer höher. «Junge Menschen mit einer noch langen Lebenserwartung sollen die Entscheidungen mit beeinflussen können, welche ihre Zukunft betreffen», so die Nationalrätin. Darum fordert sie das aktive Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige. Damit könnten die jungen Menschen an den nationalen Wahlen und an den Abstimmungen des Bundes ihre Stimme abgegeben. Sie könnten auch Volksinitiativen und Referenden in Bundesangelegenheiten ergreifen und unterzeichnen. Ein passives Wahlrecht, also das Recht, als Kandidatin oder Kandidat anzutreten, verlangt Arslan in ihrem Vorstoss nicht.

Nach einer Diskussion im Nationalrat im März dieses Jahres ging das Geschäft zurück in die Kommission, mit dem Auftrag, eine Vorlage auszuarbeiten. Der Bund seinerseits hat bei den Kantonen eine Vernehmlassung zu dieser parlamentarischen Initiative durchgeführt.

Bessere politische Wahrnehmung

In seiner Antwort zeigt sich der Freiburger Staatsrat zurückhaltend. Zwar teile er das Anliegen, junge Menschen für das institutionelle Leben zu interessieren und ihre Beteiligung am politischen Leben zu fördern, zumal viele Themen sie direkt betreffen würden. «Als potenzielle Wähler hätten ihre Anliegen eine grössere Chance, von der Politik gehört und berücksichtigt zu werden.»

Gleichzeitig sieht die Kantonsregierung im niedrigeren Stimm- und Wahlrechtsalter mehrere Probleme. «Es ist nicht sinnvoll, das Stimmrecht auf Bundesebene auf 16 Jahre zu senken, während es auf kantonaler und kommunaler Ebene unverändert bleibt.» Einem abgestimmten Vorgehen sollte der Vorzug gegeben werden.

Jugendrat sieht Inkohärenz

Weiter erinnert der Staatsrat daran, dass 2017 eine Motion zur Einführung des kommunalen Stimm- und Wahlrechts mit 16 Jahren abgelehnt worden war. Die kantonale Jugendsession von Ende November habe dem Grossen Rat einen Vorschlag unterbreitet, das kommunale Stimmrecht für Schweizerinnen und Schweizer sowie Niedergelassene auf 16 Jahre zu senken. Hingegen habe der Jugendrat mit einer knappen Mehrheit beschlossen, den in die Vernehmlassung gegebenen Vorstoss nicht zu unterstützen. «Insbesondere wurde auf eine Inkohärenz hingewiesen, da das aktive und passive Wahlrecht getrennt wird und dieses nur auf Bundesebene gelten soll.»

Und schliesslich, so der Staatsrat, bräuchte es Massnahmen, um die Fähigkeit junger Menschen für die Teilnahme am politischen Leben zu verbessern. Er erwähnt die Verstärkung des theoretischen Wissens, partizipative Versuche im schulischen Umfeld und die Förderung der Beteiligung junger Menschen im ausserschulischen Bereich.

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