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Der Staatsrat sieht Handlungsbedarf bei der Förderung von Kulturschaffenden

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Dass die Zuschauerränge leer bleiben, trifft die Kulturschaffenden.
Charles Ellena/a

Die verbreitete einmalige Förderung von Kulturprojekten nennt der Staatsrat in einer Antwort auf ein Postulat als Schwachstelle.

«Die Pandemie hat die kulturelle Produktion gebremst und bereits existierende Schwachstellen aufgezeigt, mit denen man sich vertiefter befassen sollte», schreibt der Freiburger Staatsrat in seiner Antwort auf ein Postulat von Grossrat Laurent Dietrich (CVP, Freiburg). Dieser stellte Fragen zu den Auswirkungen der Covid-19-Krise auf den Kulturbereich und zu den Massnahmen des Staatsrats.

Laut Staatsrat sollte bei der Vergabe öffentlicher Fördermittel in Zukunft darauf geachtet werden, die Karriere von Kulturschaffenden nachhaltiger zu unterstützen. «Das derzeitige System, das hauptsächlich auf der einmaligen Förderung von Projekten basiert, begünstigt auf längere Sicht nicht unbedingt die wirtschaftliche Situation wie beispielsweise die finanzielle Vorsorge einer oder eines Kulturschaffenden.»

Zu früh für Rückschlüsse

Es sei noch zu früh, um Schlussfolgerungen zu ziehen zu den Auswirkungen der Krise auf den kulturellen Reichtum des Kantons. Oberstes Ziel der Unterstützungsmassnahmen sei es, die Substanz, die Vielfalt sowie die künstlerischen, technischen und kulturellen Fähigkeiten zu erhalten, «soweit dies möglich und sinnvoll ist».

Die finanziellen Schwierigkeiten im Zuge der ersten Pandemiewelle im Frühjahr seien durch Subventionen und Entschädigungen weitgehend überwunden worden. «Doch nun stellt die lange Dauer der Krise für viele Kulturschaffende eine Herausforderung dar.» Es bestünde die Gefahr, dass professionelle Kulturschaffende den Kulturbereich verliessen.

241 Gesuche positiv beantwortet

Für den Zeitraum vom 21. März bis 31. Oktober 2020 habe das Kulturamt 289 Entschädigungsgesuche bearbeitet und davon 241 positiv beantwortet, so der Staatsrat. Der zu 80 Prozent gewährte Gesamtbetrag belaufe sich auf fast 4,2 Millionen Franken. 83 Prozent dieser Summe seien an Kulturunternehmen und 17 Prozent an Kulturschaffende vergeben worden. Dass die ausgezahlten Beträge unter dem verfügbaren Rahmenkredit lägen, treffe auf die grosse Mehrheit der Kantone zu.

Dafür nennt der Staatsrat mehrere Gründe: die Inanspruchnahme von Kurzarbeits- und Erwerbsersatzentschädigungen, auf welche Kulturschaffende und Kulturunternehmen in erster Linie zurückgreifen mussten; die Tatsache, dass der Bundesrat den Geltungsbereich dieser Massnahmen auf neue Kreise von Begünstigten ausgedehnt hatte; Subventionen, die vom Staat, der Loterie Romande und der Mehrzahl der Gemeinden trotz Absage oder Verschiebung von Veranstaltungen aufrechterhalten wurden.

Dieses Hilfsdispositiv sei mit einigen Änderungen wieder eingeführt worden für Gesuche, die zwischen November 2020 und Dezember 2021 eingingen. Der Staatsrat schlägt dem Grossen Rat vor, einen zusammenfassenden Bericht über die während der gesamten Zeit der Gesundheitskrise getroffenen Unterstützungsmassnahmen zu erstellen und die Antwortfrist für das Postulat bis Mitte 2022 zu verlängern, damit die Ergebnisse für den gesamten Entschädigungszeitraum präsentiert werden könnten.

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