Für die Kontrolle einer effizienten Verwendung von öffentlichen Geldern sowie der Vergabeverfahren des Kantons sei das Finanzinspektorat nicht ideal. Aus diesem Grund verlangten die Grossräte Benoît Piller (SP, Avry-sur-Matran) und Grégoire Kubski (SP, Bulle) in einer Motion die Umwandlung des Finanzinspektorats in einen kantonalen Rechnungshof. Dieser wäre aus Magistratspersonen zusammengesetzt, die Institution würde so aufgewertet, und dessen Berichte erhielten mehr Gewicht. Dazu sei auch keine Änderung der Kantonsverfassung nötig.
In seiner Antwort beantragt nun der Staatsrat dem Grossen Rat, die Motion abzulehnen. Die Wahl einer Magistratsperson würde durch den Grossen Rat erfolgen, was eine Politisierung der Funktion und somit einen Verlust an Unabhängigkeit zur Folge hätte. In Kantonen wie Waadt oder Genf existiere ein Rechnungshof zusätzlich zum Finanzinspektorat. Eine weitere Behörde würde zu einem schwerfälligeren Staatsbetrieb ohne signifikanten Mehrwert führen, so der Staatsrat. Durch zwei Einheiten könnte es zu Doppelspurigkeiten und zu einer Verwässerung der Verantwortung kommen. Auch gelte es, die Betriebskosten eines Rechnungshofes mit Magistratspersonen zu berücksichtigen. Doch zeigt sich der Staatsrat offen gegenüber der Stärkung des Finanzinspektorats mit einem Ausbau der Staatsfinanzkontrolle.
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