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Der Staatsrat will die Gerichtskosten für Zivilsachen senken

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Zwei Grossräte fordern, dass der Kanton die Gerichtskosten senkt. Sie seien zu hoch. Tatsächlich sind diese nicht mit der Rechtsprechung des Bundesgerichts in Einklang. Der Staatsrat will handeln.

«Die Freiburger Gerichtskosten in Zivilsachen für vermögensrechtliche Streitigkeiten gehören zu den teuersten in der Schweiz», stellten die Grossräte Pierre Mauron (SP, Riaz) und Bertrand Morel (Die Mitte, Lentigny) in einer Motion fest. Die Tarife seien nicht im Einklang mit der wirtschaftlichen Realität und deutlich höher als in den Kantonen Waadt und Genf. Das ist aus Sicht der zwei Grossräte ein Problem. Denn: «In Zivilverfahren ist die Zahlung des Vorschusses für die Gerichtskosten eine Voraussetzung für die Zulässigkeit der Klage. Wenn der Kostenvorschuss nicht gezahlt wird, tritt das Gericht nicht auf die Klage ein.» Somit könne der Zugang der Bevölkerung und der KMU zur Justiz erschwert sein.

In seiner Antwort stellt der Staatsrat fest, dass tatsächlich Handlungsbedarf besteht: «Die aktuelle gesetzliche und reglementarische Situation entspricht nicht der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichts.» Das Bundesgericht habe geurteilt, dass der Gesetzgeber die Höhe der Gerichtskosten festlegen oder zumindest deren Grenzen definieren muss. Jedoch hat in Freiburg der Gesetzgeber diese Aufgabe an den Staatsrat übertragen. Der Staatsrat hat sie dann an das Kantonsgericht weiterdelegiert.

Motion nur teilweise annehmen

Nun soll das Justizgesetz mit der Rechtsprechung des Bundesgerichts in Einklang gebracht werden. Der Staatsrat empfiehlt dem Grossen Rat darum, die Motion teilweise anzunehmen. Eine Überarbeitung der gesamten Tarifgestaltung soll in Angriff genommen werden. Das Ziel dabei sei, den Ermessensspielraum der Richterinnen und Richter besser abzugrenzen und eine Harmonisierung der Freiburger Tarife mit jenen der übrigen Westschweizer Kantone anzustreben.

Die Forderung der Motionäre, dass die Tarife ausdrücklich unter denjenigen der Kantone Waadt und Genf liegen müssen, lehnt die Kantonsregierung hingegen ab. Sie nennt dafür zwei Gründe: «Das würde unseren Kanton automatisch von den zukünftigen Entscheiden dieser Kantone abhängig machen und so der finanziellen Autonomie unseres Kantons und der Unabhängigkeit des Freiburger Gesetzgebers zuwiderlaufen.»

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