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Der Staatsrat will die Steuer für umweltfreundliche Fahrzeuge senken

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Autor: Mireille Rotzetter

Der Staatsrat hat dem Grossen Rat eine Botschaft und einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Motorfahrzeugbesteuerung unterbreitet. Laut Pressemitteilung schlägt der Staatsrat vor, die Fahrzeuge der Effizienzklasse A für die ersten drei Jahre nach Inverkehrssetzung ganz von der Motorfahrzeugsteuer zu befreien. Mit dieser befristeten Steuerermässigung sollen Anreize geschaffen werden, ökologische Fahrzeuge zu kaufen.

1000 Franken sparen

«Drei Jahre lang keine Fahrzeugsteuer zu bezahlen, würde bedeuten, 1000 Franken zu sparen», sagt Staatsrat Erwin Jutzet gegenüber den FN.

Jutzet hofft, dass diese Summe hoch genug ist, um die Leute zum Kauf eines energieeffizienten Autos zu bewegen. «Eine Studie der Universität Zürich hat gezeigt, das Summen unter 1000 Franken kaum wirksam sind.» Deshalb habe der Staatsrat auch beschlossen, nur die Effizienzklasse A zu berücksichtigen, nicht aber die Klasse B. «Es wäre kompliziert geworden und die Einsparungen pro Klasse wären deutlich gesunken», erklärt Jutzet.

So effizient wie möglich

Neu würde die Steuer nicht mehr nur nach dem Hubraum der Fahrzeuge berechnet. Seit 2002 sind alle in der Schweiz zum Verkauf angebotenen Personenwagen mit einer Energieetikette versehen. Die Effizienzklasse gibt Auskunft über den Treibstoffverbrauch eines Fahrzeuges gegenüber seiner Nutzlast, über die Energieeffizienz und die CO2-Emissionen. «Die Effizienzklasse A ist die sauberste», sagt Marc Rossier, Direktor vom Amt für Strassenverkehr und Schifffahrt.

Höhere Klassen bezahlen

Rossier erklärt, wieso die Steuerbefreiung nur für drei Jahre gilt. «Die Klassen verschieben sich.» Was heute Klasse A ist, sei in drei bis vier Jahren möglicherweise schon Klasse B. Dies aufgrund der ständigen Verbesserung der Fahrzeuge in Bezug auf den Treibstoffausstoss.

Da die Massnahme finanzneutral gestaltet sein soll, würden die Besitzer von Fahrzeugen in höheren Klassen zur Kasse gebeten. Für die Klassen B und C sollen die Steuern nicht erhöht werden. Ebenfalls gleich bleiben würden die Steuern für die Fahrzeuge der Kategorie A drei Jahre nach Kauf. Für die Fahrzeuge der restlichen Kategorien (D bis G) und für die kategorielosen Fahrzeuge bedeute die Gesetzesänderung eine Erhöhung um rund sechs Prozent (vgl. Kasten).

Ob der Grosse Rat den Gesetzesentwurf annimmt, ist noch unklar. «Die Stossrichtung wird kaum bestritten werden», sagt Erwin Jutzet. Detailänderungen seien aber wahrscheinlich.

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