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Der Staatsrat will für die Einkaufszentren eine kantonale Politik definieren

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Autor: arthur Zurkinden

Der Staatsrat will dabei die Nebenwirkungen bezüglich Mobilität, Umwelt und Siedlung möglichst klein halten. «Ausserdem geht es darum, die Attraktivität und Lebendigkeit der städtischen Zentren zu erhalten», schreibt er in einem Bericht zu einem überwiesenen Postulat der Grossräte René Kolly (FDP, Ferpicloz) und Christian Ducotterd (CVP, Grolley).

Ergänzung des kantonalen Richtplans

Um sein Ziel zu erreichen, will der Staatsrat den kantonalen Richtplan durch das Thema «Einkaufszentren» ergänzen. So soll der Begriff «Einkaufszentrum» definiert werden. Auch sollen Kriterien aufgestellt werden, die die Zonen für Einkaufszentren erfüllen müssen. Weiter sollen die Gemeinden, welche Zonen für den Detailhandel ausgeschieden haben, innerhalb von zwei Jahren prüfen, ob die genehmigten Zonen die Vorgaben des kantonalen Richtplans erfüllen.

Nach Ansicht des Staatsrates sollen in den strategischen Arbeitszonen von kantonaler Bedeutung keine Einkaufszentren mehr gebaut werden. Diese Zonen sollen nur für den Industrie- und Dienstleistungssektor genutzt werden. So sollen die Gemeinden mit solchen Arbeitszonen innerhalb von zwei Jahren die in den Gemeindereglementen vorgesehene Möglichkeit der Ansiedlung von Einkaufszentren aufheben. «Sollte diese Möglichkeit innerhalb der gesetzten Frist nicht gestrichen werden, gilt die betroffene Arbeitszone nicht mehr als von kantonaler Bedeutung», hält der Staatsrat weiter fest.

Detailbebauungsplan als Pflicht

Weiter will der Staatsrat das Ausführungsreglement zum neuen Raumplanungs- und Baugesetz ergänzen. So sollen die Einkaufszentren, die bestimmte Kriterien bezüglich der Verkaufsfläche, Anzahl Parkplätze, erzeugter Verkehr usw. erfüllen, zwingend verpflichtet werden, einen Detailbebauungsplan zu erstellen. Auch sollen sie verpflichtet werden, bei den Parkplatzanlagen den Grundsatz der haushälterischen Bodenbenutzung zu beachten.

Kein Fonds für den öffentlichen Verkehr

Die Freiburger Regierung ist andererseits dagegen, dass ein Fonds zur Förderung des öffentlichen und des Langsamverkehrs geschaffen wird, der mittels einer Gebühr auf den Parkplätzen aller Einkaufszentren gespiesen würde. «Eine solche Gebühr würde einen spezifischen Wirtschaftszweig in seiner Entfaltung hindern und eine Ungleichbehandlung der Unternehmen zur Folge haben», begründet sie ihre ablehnende Haltung.

Weiter ruft der Staatsrat in Erinnerung, dass der Kanton über Instrumente verfügt, um solche Projekte zu evaluieren und Massnahmen zum Schutz der Verkehrsinfrastrukturen und der Umwelt zu verlangen. Die Mehrheit der Massnahmen könne allerdings nur im Rahmen der Prüfung eines spezifischen Projekts getroffen werden, so der Staatsrat abschliessend.

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