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Der Staatsrat will Massnahmen gegen Biberschäden zonenweise zulassen

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Zehn Freiburger Grossräte hatten in einem Auftrag vom Staatsrat gefordert, er solle neue Massnahmen im kantonalen Biberkonzept vorsehen, die der aktuellen Situation Rechnung tragen. Sie forderten konkret, dass Zonen festgelegt werden, die von Bibern besiedelt werden können und bei Bedarf Biber auch umgesiedelt werden dürfen. Weiter verlangten sie, dass Biberdämme beseitigt werden können, wenn diese eine Gefahr darstellen, und die Regulierung der Biber an gewissen Wasserläufen. Schliesslich fordert der Vorstoss, dass der Kanton 50 Prozent an Infrastrukturschäden bezahlt.

In seiner Antwort heisst der Staatsrat einen Teil der Forderungen gut. Er möchte aber, dass der Grosse Rat diesen Auftrag aufteilt. Gutheissen will der Staatsrat Änderungen des Biberkonzepts betreffend der Konfliktbewältigung: Zonen sollen festgelegt werden, in denen vorbeugende Massnahmen einfach möglich seien. Hingegen empfiehlt der Staatsrat die finanzielle Entschädigung durch den Kanton aus dem Auftrag zu entfernen.

Wie der Staatsrat in seiner Antwort schreibt, solle sich der Biber als Wildtierart grundsätzlich überall natürlich ansiedeln können. Geschützte Zonen gegen die natürliche Besiedelung könnten nicht abgegrenzt werden.

Prozess beschleunigen

Allerdings ist der Staatsrat damit einverstanden, dass das Biberkonzept in Bezug auf die Konfliktbewältigung ergänzt wird. Freiburg wolle sich dabei am Konzept des Kantons Bern orientieren. Dieses sieht Zonen vor, in denen Vorbeugemassnahmen wie das Entfernen von Dämmen einfacher ergriffen werden können.

Bereits jetzt könnten Dämme zerstört oder in der Höhe verringert werden, wenn sie eine Gefahr darstellen, präzisiert der Staatsrat. Der Wildhüter-Fischereiaufseher müsse aber die Zerstörung bewilligen. Eine Anpassung des Biberkonzepts würde das Ergreifen von solchen Massnahmen in Zukunft vereinfachen und beschleunigen.

Weiter erinnert der Staatsrat daran, dass zur Vermeidung von Schäden und im Falle einer erheblichen Gefahr der Biberbestand auch durch Abschuss oder Fang verringert werden kann. Dies sei aber zeitlich und örtlich begrenzt. Gefangene oder abgeschossene Biber würden oft in kurzer Zeit durch einen anderen ersetzt, so dass diese Massnahme nicht nachhaltig sei.

 Gegen die finanzielle Entschädigung zu 50 Prozent von Biberschäden durch den Kanton wehrt sich hingegen der Staatsrat. Für eine solche Kostenübernahme müsste das Jagdgesetz geändert werden, schreibt er. Auf Bundesebene sei ein solcher Vorstoss bereits einmal vom Nationalrat abgelehnt worden.

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