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Der steinige Weg zur Adoption

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Bis Paare in der Schweiz ein Kind adoptieren dürfen, müssen sie ein komplexes Verfahren durchlaufen. Ein Blick in die entsprechenden Richtlinien zeigt: Der Weg hin zur Adoption ist mitunter ein steiniger.

Der erste Schritt zur Adoption ist ein Gespräch mit einer Informationsstelle. In der Schweiz ist diese Informationsstelle die Zentrale Bundesbehörde des Kantons (ZBK). Nach dem Gespräch haben die Adoptiveltern die Möglichkeit, ein Gesuch zur Eröffnung des Adoptionsverfahrens einzureichen. Sobald dieses eingereicht wurde, werden die gesetzlichen Voraussetzungen der Eltern überprüft, und die Eignungsabklärung kann beginnen. Dabei geht es grundsätzlich darum, abzuklären, ob die zukünftigen Eltern geeignet sind, ein Kind aufzunehmen und ihm ein gutes Leben anzubieten. Es werden auch die Persönlichkeit, die finanzielle Lage, die Wohnverhältnisse und die Gesundheit der Gesuchstellenden überprüft. Die Adoptierenden sollen sich ihrer Entscheidung sicher sein und garantieren, dass sie ihr Kind mit seinen Wurzeln bekannt machen werden, seine Herkunft respektieren und es so annehmen werden, wie es ist. Natürlich werden bei den Eignungstests auch überprüft, ob die allgemeinen Bedingungen für die Adoption erfüllt werden. Das bedeutet, dass das adoptierende Paar seit mindestens fünf Jahren verheiratet und über 35 Jahre alt sein muss. Ausserdem müssen die Eltern einen Altersunterschied von 16 Jahren zum Kind aufweisen.

Urkunden sind Pflicht

Bevor die Eltern ihre Eignungsbescheinigung bekommen, werden Strafregister, Geburtsurkunden und bei verheirateten Paaren die Heiratsurkunde verifiziert. Ebenso müssen ein Motivationsschreiben der Gesuchstellenden und ein Empfehlungsschreiben von fünf verschiedenen Bekannten der angehenden Adoptiveltern eingereicht werden. Wenn diese Eignungsbedingungen erfüllt sind, bekommen die künftigen Adoptiveltern eine Eignungsbescheinigung. Diese enthält die wichtigsten Informationen zum Wunschkind und ermöglicht es den Eltern, international zu adoptieren.

Jahrelang auf der Warteliste

Nachdem sich die Eltern für ein Herkunftsland entschieden haben, wird ihr Dossier in das ausgewählte Land geschickt. In der zentralen Behörde des Herkunftslandes werden die Unterlagen erneut geprüft, und es wird wiederum entschieden, ob die Eltern für die Adoption geeignet sind. Die geeigneten Eltern werden auf eine Warteliste gesetzt, bis ein passendes Kind zur Adoption freigegeben wird. Viele Adoptierende stehen jahrelang auf der Warteliste, da viele Paare adoptieren wollen, aber wenige Kinder zur Adoption freigegeben werden. Sobald ein passendes Kind zur Adoption freisteht, wird für dieses ein Dossier erstellt. Es enthält einen Informationsbericht über das Kind sowie über dessen gesundheitlichen Zustand, über seine Lebensgeschichte, Fotos und Dokumente. Dieses Dossier wird schliesslich der Zentralen Bundesbehörde (ZBB)geschickt und der Adoptionsvermittlungsstelle weitergeleitet. Das Kind kann den Eltern vorgestellt werden. Wenn ihnen der Vorschlag geeignet erscheint, können die Eltern eine Erklärung unterzeichnen, die das Verfahren fortsetzt und die Aufnahme des Kindes bewilligt.

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