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Der Streit ums Kopftuch eskaliert

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Autor: Nicole Jegerlehner

Sie lebt seit fünfzehn Jahren in der Schweiz, und sie hat nie eine Arbeitsstelle gefunden: Eine 50-jährige Somalierin will ihr Kopftuch nicht ablegen und Männern die Hand nicht schütteln, weil sie strenggläubige Muslimin ist (die FN berichteten). Die Somalierin, die als Flüchtling anerkannt ist, hat eine Strafklage gegen Marie-Thérèse Maradan Ledergerber eingereicht.

Religionsdiskriminierend

Die Gemeinderätin habe Amtsmissbrauch begangen, als sie ihr gedroht habe, die Sozialhilfe gänzlich zu streichen, da dies völlig gesetzes- und verfassungswidrig sei. Zudem sei die verfügte Sozialhilfekürzung (siehe Kasten) religionsdiskriminierend im Sinne des Rassendiskriminierungsverbots. Weiter klagt die Somalierin Maradan wegen Amtsgeheimnisverletzung und übler Nachrede an: Als ihr Anwalt und grüne Generalrat Rainer Weibel im September 2008 im Parlament eine Grundsatzfrage zum Dossier der Somalierin stellte, habe Maradan unnötige und unwahre sowie teilweise ehrenrührige Einzelheiten aus dem Sozialdossier der Flüchtlingsfrau ausgeplaudert.

Rainer Weibel hat gestern in einer Mitteilung diese Strafklage bekannt gemacht; sie war im November eingereicht worden. Daraufhin hat Maradan ebenfalls zu Rechtsmitteln gegriffen: Sie hat gegen Weibel eine Disziplinaranzeige beim Anwaltsverband des Kantons eingereicht.

Das Kantonsgericht hatte befunden, dass die Frau Anrecht auf einen Pflichtverteidiger habe; dagegen hat Maradan beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht – und ist abgeblitzt: Das Bundesgericht sei darauf nicht eingetreten und habe Maradan die Gerichtskosten von 1000 Franken auferlegt, schreibt Weibel. Die Gemeinderätin habe zudem gegen die Somalierin «und implizit gegen ihren Anwalt» eine Strafklage eingereicht, und zwar wegen falscher Anschuldigung und übler Nachrede, wie Weibel mitteilt. Maradan selber will keine Stellung nehmen: Sie habe sich mit dem Anwalt der Stadt Freiburg abgesprochen und gebe während des laufenden Verfahrens keinen Kommentar ab, sagt die parteilose Sozialdirektorin.

Als Kochgehilfin tätig

Die Somalierin hat diesen Frühling ein dreimonatiges Praktikum als Kochgehilfin absolviert. Diese sozialprofessionelle Integrationsmassnahme war ihr durch das Schweizerische Arbeiterhilfswerk vermittelt worden. «Der Freiburger Arbeitgeber hat das Kopftuch toleriert», schreibt Weibel. Geplant sei zudem ein weiteres Praktikum im Bereich Wäsche- und Raumreinigung.

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