Olivier Thormann soll in den Ausstand
Autor: Von ANTOINE RÜF/La Liberté
Ammann Pierre-Alain Clément und die drei Beamten aus der städtischen Finanzverwaltung, die Untersuchungsrichter Olivier Thormann in der Affäre um die Pensionskasse der Stadt Freiburg der Urkundenfälschung angeklagt hat, holen zum Gegenschlag aus. Ihre Anwälte haben im September gefordert, dass Thormann in der Sache in den Ausstand treten müsse.Ihrer Meinung nach lässt die Art und Weise, wie Thormann die Untersuchung geführt und die Medien informiert hat, Zweifel an seiner Objektivität und seiner Unvoreingenommenheit aufkommen. Der Untersuchungsrichter seinerseits weist die Vorwürfe zurück und will das Dossier behalten. Der Ball liegt nun beim Präsidenten des Untersuchungsrichteramtes, Jean-Luc Mooser, der bis Ende November einen Entscheid treffen will.
Mängel bei der Anhörung
Die schwerwiegendsten Vorwürfe der Anwälte beziehen sich auf Thormanns Vorgehen bei der Untersuchung: Anstatt den Syndic und die drei Beamten formell anzuklagen, habe er sie lediglich als Personen aufgeboten, die in der Angelegenheit Auskünfte geben sollten. Dieses Detail ist deshalb von Bedeutung, weil eine in dieser Form angehörte Person weder Einsicht in das Dossier hat noch sich von einem Anwalt vertreten lassen kann.Die Anhörung hat ausserdem in Anwesenheit eines Vertreters der Staatsanwaltschaft stattgefunden, was dem juristischen Gleichheitsgebot widerspricht. Nach dieser einzigen Anhörung habe Thormann das Dossier geschlossen, so die Anwälte. Den Angeklagten habe er zu verstehen gegeben, eine weitere Anhörung sei unnötig. Dann habe er ihnen, mitten in den Sommerferien, eine Frist von lediglich zwei Wochen eingeräumt, um sich zu dem mehr als 1000 Seiten umfassenden Dossier zu äussern. «Der Untersuchungsrichter hat den Anfang und das Ende der Untersuchung verwechselt», so Anwalt Alexandre Emery.
Unvorsichtige Äusserungen
Die Art und Weise, wie Thormann die Öffentlichkeit über die ersten Ergebnisse der Untersuchung informiert hat (FN vom 28. August), ist für die Anwälte ein weiterer Hinweis darauf, dass er sein Urteil frühzeitig gefällt habe. Es sei schlicht darum gegangen, sämtlichen Gerüchten über eine Verwicklung des früheren Syndics Dominique de Buman die Grundlage zu entziehen – zu einem Zeitpunkt, als dieser mitten im Nationalrats-Wahlkampf stand. Das wäre für Anwalt Emery jedoch auch möglich gewesen, ohne gleichzeitig von den anderen Betroffenen zu sprechen.Dass Thormann dies dennoch getan habe, zeuge von seiner Befangenheit. Dieser Eindruck werde dadurch verstärkt, dass die Medieninformation noch vor Ablauf der Frist für die Stellungnahmen der Angeschuldigten stattgefunden habe. Dazu komme, dass der Untersuchungsrichter sich verschiedentlich in Interviews unvorsichtig geäussert habe, etwa, indem er ein mögliches Strafmass vorweggenommen habe. bearbeitet von cs/FN