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«Der Täter hat sein Opfer gebrochen»

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Der gestern vor dem Strafgericht des Saanebezirks verhandelte Fall war gravierend in Bezug auf die Liste der Anklagepunkte, aber auch wegen des Leidens, das den Opfern, einem zur Tatzeit 15-jährigen Mädchen und seinem zehnjährigen Bruder durch den mutmasslichen Täter zugefügt worden war.

Vor Gericht stand ein heute 28-jähriger Franzose, der bereits über ein beeindruckendes Vorstrafenregister verfügt. In der Schweiz und in Frankreich wurde der Mann bisher wegen Raub, bandenmässigem Diebstahl und diverser Gewaltdelikte verurteilt. Nun stand er unter anderem wegen sexueller Handlungen mit Kindern, Vergewaltigung, einfacher Körperverletzung und Drohung vor dem Richter.

Angefangen hatte alles damit, dass der Angeklagte das 15-jährige Mädchen vergewaltigte, wobei sie schwanger und daraufhin Mutter wurde.

Der Angeklagte hatte sich nach der Tat in der Familie der beiden Geschwister «eingenistet» und terrorisierte seine beiden Opfer mit brutaler Gewalt während zwei Jahren. Mit skrupellosen Drohungen hielt er sie davon ab, Hilfe zu suchen. Erst zwei Jahre nach der Vergewaltigung reichte die Jugendliche Klage ein. Zuvor hatte ihr der Angeklagte noch wiederholt nachgestellt und sie mit Telefonanrufen belästigt.

Vor Gericht wollte der Angeklagte allerdings nichts wissen von einer Vergewaltigung. Er habe der 15-Jährigen «bloss» ab und zu eine geknallt, wenn sie sich zu stark aufgeregt habe. «Ich habe sie nur geschlagen, damit sie sich beruhigt. Wenn sie aufgeregt gewesen ist, hat sie geschrien wie ein Schwein, das man absticht», erklärte der Mann vor Gericht, um sich selbst als Opfer darzustellen.

Die Jugendliche hat, bedingt durch eine posttraumatische Reaktion, viele Details der Vergewaltigungen, der Attacken mit dem Baseballschläger und weitere, sadistisch anmutende Gewaltakte verdrängt. Diese hatten teils auch vor Zeugen stattgefunden, die die Taten aber nicht zur Anzeige brachten.

Die junge Frau hatte vor Gericht nicht die Kraft, nochmals über ihren Leidensweg zu sprechen. Fest steht, dass sie während Jahren in Behandlung bleiben muss, um das Geschehene bewältigen zu können. Staatsanwältin Yvonne Gendre erklärte denn auch: «Der Angeklagte hat sein Opfer gebrochen und es zu einem gefügigen Schaf gemacht.»

Abgesehen von den sexuellen Straftaten hatte das jünge- re der zwei Geschwister nicht weniger unter dem Angeklagten zu leiden.

Die Anklage forderte schliesslich drei Jahre Haft für den Angeklagten, davon eineinhalb Jahre unbedingt. Die Verteidigung plädierte dagegen für eine bedingte Strafe. Der Prozess wird heute fortgesetzt. bearbeitet von hw/FN

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