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Der Transitverkehr wird limitiert

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Autor: Regula Saner

Noch drei Einsprachen sind derzeit beim Kantonsgericht gegen die Einführung der Einbahnstrasse Bahnhofallee hängig; zwei des Quartiervereins Neustadt und eine von privaten Personen. In diesen Tagen konnte das Kantonsgericht eine vierte Einsprache jedoch klassieren.

13-jähriger Kampf

Der Quartierverein Guintzet und Gambach konnte sich nämlich mit der Stadt Freiburg in einer Konvention auf die nötigen Massnahmen einigen, damit die Quartiere von zu viel Transitverkehr verschont werden. Damit findet ein 13-jähriger Kampf des Quartiervereins ein Ende, der 2004 mit der geplanten Einbahnstrasse Bahnhofallee neue Brisanz bekommen hatte.

Die scheidende Präsidentin des Quartiervereins, Dominique Nouveau Stoffel, ist erleichtert: «Wir haben jahrelang mit der Stadt zäh gerungen, das hat uns viel Zeit und Geld gekostet, nun können wir uns endlich anderen Dingen zuwenden.»

Auf Null-Toleranz verzichtet

Dieser Erfolg sei aber nicht ohne grosse Konzessionen seitens des Quartiervereins zu haben gewesen, wie Nouveau Stoffel findet. Denn in einer ersten Konvention aus dem 1995 hatte der Verein der Stadt noch das Versprechen abgerungen, dass nach dem Bau des Busbahnhofs und der Wiedereröffnung der Affrygasse null Transitverkehr durch seine Quartiere fliessen soll.

«Aber wir mussten realistisch bleiben, wir wollten offen sein für die Stadt und nicht das Vorurteil, wir seien Privilegierte, schüren», erklärt Dominique Nouveau Stoffel. Dennoch hätten jene Massnahmen, welche in der ersten Konvention versprochen worden seien und nur tröpfelnd oder gar nicht umgesetzt worden seien, zu keinem befriedigendem Ergebnis geführt, so Dominique Nouveau Stoffel weiter.

Zwar habe der Verkehr nach der Wiedereröffnung der Affrygasse generell wieder abgenommen, sei aber im Vergleich zu früher hoch geblieben. Zudem belegten Verkehrszählungen, dass der Verkehr auf der Route de la Broye und der Avenue des Vanils erheblich angestiegen ist, so Nouveau Stoffel. Daher auch der Rekurs beim Kantonsgericht gegen die Begleitmassnahmen zur Einbahnstrasse Bahnhofallee.

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