as Schweizer Stimmvolk hat Vertrauen in seine Staatsformen. Es vertraut dem Bundesrat, dass dieser bei den Verhandlungen mit Brüssel die schweizerischen Interessen in den Vordergrund stellt. Es vertraut dem Parlament, dass dieses Gesetze und Ausführungsreglemente im Sinne von Abstimmungsresultaten umsetzt. Und es vertraut dem Bundesgericht, dass dieses bei Widersprüchen zwischen europäischem und schweizerischem Recht mit Augenmass urteilt. So ist die SVP bei der Selbstbestimmungsinitiative erneut mit einer Vorlage abgeblitzt, welche die Funktionsweise der Staatsgewalten in Zweifel zieht. Wie schon bei der Volkswahl des Bundesrates, dem Vorlegen von Staatsverträgen vor das Volk und bei der Umsetzungsinitiative. Die Rechtspartei kann zwar regelmässig Erfolge verzeichnen, wenn sie dem Volk Sachgeschäfte vorlegt, wie etwa die Masseneinwanderungsinitiative. Nicht aber, wenn sie demokratische Institutionen anzweifelt. Deshalb legt sie als Nächstes wieder etwas Handfestes vor: die Kündigung der Personenfreizügigkeit.
- Freiburg
- 23.04.2024
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- 23.04.2024
Der Generalrat Freiburg hat am Montagabend wie erwartet einer Verlängerung des Vaterschafts- und Adoptionsurlaubs respektive des Urlaubs des anderen Elternteils zugestimmt. Ein Änderungsantrag der …