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«Der Unfall hätte verhindert werden können»

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«Es tut mir sehr leid, was passiert ist. Das ist für uns alle hart», sagte ein 46-jähriger Baustellenleiter gestern nach mehreren Stunden Plädoyers vor dem Bezirksgericht Saane. «Ich möchte nichts sagen», meinte hingegen ein 53-jähriger Arbeiter mit Tränen in den Augen. Beide waren dabei, als in der Nacht vom 7. auf den 8. März 2012 ein Arbeiter auf der SBB-Strecke zwischen Chénens und Rosé tödlich verunglückte (siehe Kasten). Beide sind der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Störung des Eisenbahnverkehrs angeklagt. Der Baustellenleiter muss sich auch der fahrlässi- gen schweren Körperverletzung verantworten. Dem Arbeiter wird zudem Beseitigung oder Nichtanbringung von Sicherheitsvorrichtungen vorgeworfen (die FN berichteten).

 Der Baustellenleiter habe zwischen 2.14 und 2.48 Uhr kein totales Fahrverbot für die Züge beantragt, jedoch das Arbeiten erlaubt, sagte Staatsanwalt Jean-Luc Mooser in seinem Plädoyer. Auch habe er nicht kontrolliert respektive verhindert, dass das Sicherheitssystem der Hebebühne desaktiviert werde. Als Sicherheitsverantwortlicher habe er damit seine Pflicht nicht erfüllt. «Sie hätten strenger sein müssen», sagte Mooser und forderte eine bedingte Strafe von 180 Tagessätzen, eine Busse von 1500 Franken sowie die Berappung eines Viertels der Prozesskosten.

Eine bedingte Strafe von 60 Tagessätzen, eine Busse von 500 Franken sowie einen Viertel der Prozesskosten ver- langte Mooser hingegen für den überlebenden Arbeiter. Er steht im Verdacht, das Sicherheitssystem ausgeschaltet zu haben, um die Hebebühne weiter ausfahren zu können. «Und selbst wenn er es nicht selbst getan hat, so hätte er es verhindern müssen.»

Seine Mandantin habe ihren Vater verloren «und wird ihn nie mehr sehen», sagte Anwalt Charles Poupon, der die 15-jährige Tochter des Verstorbenen vertritt. «Und der Verlust schmerzt umso mehr, als der Unfall hätte verhindert werden können», betonte er. So habe insbesondere der Baustellenleiter nicht genügend überprüft, ob sich die Hebebühne im Sicherheitsbereich befand. Deshalb forderte er eine Verurteilung des 46-Jährigen. Dem ebenfalls beschuldigten Arbeiter scheine der Tod seines Kollegen sehr nahezugehen, sagte Poupon. «Aus emotionalen Gründen fordert meine Klientin deshalb in seinem Fall keine Verurteilung.»

Viele Daten unklar

Einen Freispruch für beide Beschuldigten forderte hingegen die Verteidigung. Schon elf Nächte vor dem Unfall habe die Gruppe auf der besagten Baustelle gearbeitet, sagte Joël Vanvlaenderen, Anwalt des Baustellenleiters. In dieser Zeit habe es nie Sicherheitsprobleme gegeben. «Die Arbeiter waren alles Spezialisten. Zudem war allen klar, wann Züge fahren können und wann nicht», betonte er. Vor der ersten Zugdurchfahrt habe der Baustellenleiter zwar alle Maschinen kontrolliert. Eine geringe Übertretung des Sicherheitsbereichs sei aber unmöglich zu erkennen gewesen.

Einen anderen Weg wählte Nathalie Fluri, Verteidigerin des Arbeiters. Die Polizei habe die Stelle erst nach dem Unfall besichtigt, «nachdem bereits eine ungeheure Kraft auf die Hebebühne eingewirkt hatte». Deren genaue Position vor dem Unfall könne deshalb nicht bestimmt werden. «War sie wirklich über den Sicherheitsbereich ausgefahren?», fragte sie. Und selbst wenn die Hebebühne zu stark ausgefahren gewesen wäre, wäre sich ihr Klient dessen nicht bewusst gewesen. «Hätte er sonst mit seinem Kollegen seelenruhig auf die Durchfahrt des Zugs gewartet?»

Wann Gerichtspräsident Alain Gautschi das Urteil bekannt gibt, ist noch nicht klar.

Unfall: Zug touchierte eine Hebebühne

W ie schon elf Nächte zuvor führten SBB-Arbeiter in der Nacht vom 7. auf den 8. März 2012 auf der SBB-Strecke zwischen Chénens und Rosé, in Autigny, Unterhaltsarbeiten durch. Um 2.53 Uhr touchierte ein vorbeifahrender Güterzug eine Hebebühne, in der sich zwei Arbeiter befanden, und riss sie los. Einer der beiden Männer starb bei dem Unfall, der zweite musste schwer verletzt ins Spital gebracht werden. Offenbar war das Sicherheitssystem der Hebebühne ausgeschaltet worden, und diese hatte sich zu nahe am Nachbarsgleis befunden. Die Staatsanwaltschaft hat den überlebenden Arbeiter sowie den Baustellenleiter der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Störung des Eisenbahnverkehrs angeklagt. rb

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