Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Der Verfassungsrat tritt sein Amt an

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Eröffnungssitzung am 30. Mai 2000

Ende Mai treffen sich die 130 Verfassungsrätinnen und Verfassungsräte zur ersten Sitzung. Dabei handelt es sich noch nicht um die konstituierende Sitzung, die im September stattfinden wird. Dies bedeutet, dass der Verfassungsrat weiterhin von einem provisorischen Büro geleitet wird. Am 30. Mai wird somit das «definitive» provisorische Büro gewählt.

Die erste Sitzung beginnt mit der Eröffnung durch den Alterspräsidenten, Mitteilungen und Namensaufruf. Weiter stehen die Botschaft des Staatsrates, überbracht durch seine Präsidentin, die Validierung der Verfassungsratswahlen, die Wahl des «definitiven» provisorischen Büros, die Ausarbeitung der Geschäftsordnung des Verfassungsrates (Bezeichnung des zuständigen Organs und Wahl seiner Mitglieder), Grundsatz und Form einer Einsetzungsfeier, Ort und Zeit der nächsten Sitzung sowie der Vortrag von Professor Peter Hänni, Uni Freiburg und Mitglied der Projekt-oberleitung für die Totalrevision der Staatsverfassung, auf dem Programm.

Bitte nicht länger
als zehn Minuten reden

Im Beschluss des Staatsrates zum Amtsantritt des Verfassungsrates sind auch Regeln für die Rednerinnen und Redner enthalten. Darin ist festgehalten, dass sich die Mitglieder des Verfassungsrates auf Deutsch oder Französisch ausdrücken können. «Die Reden dürfen nicht länger als zehn Minuten dauern», schreibt der Staatsrat, der die Verfassungsräte auch auffordert, ihre Intervention mit den Worten «Herr Präsident, meine Damen und Herren» zu beginnen.

Der Staatsrat einnert aber auch an die Würde und Ordnung der Sitzungen. «Die Sitzungen des Verfassungsrates müssen sich in der Würde abwickeln, die sich der Ausübung des Amtes einer Verfassungsrätin oder eines Verfassungsrats geziemt. Es ist untersagt, gegen irgendeine Person Drohungen oder Worte auszusprechen, die diese Person in ihrer Ehre oder in ihrem Ansehen verletzen, einen abschätzigen oder unflätigen Ausdruck zu verwenden oder die Verhandlungen in irgendeiner Weise zu stören», schreibt der Staatsrat, der auch die Tribünenbesucher aufruft, Ruhe zu bewahren und sich jeder Äusserung der Zustimmung oder des Missfallens zu enthaltenn und auch Ton- und Bildaufzeichnungen zu unterlassen. «Wer diesen Regeln zuwiderhandelt, wird auf Anordnung des Präsidenten von der Tribüne gewiesen. Der Präsident kann zu diesem Zweck die Polizei herbeirufen», mahnt der Staatsrat.

Meistgelesen

Mehr zum Thema