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Der Vogelgrippe vorbeugen

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Schutzmassnahmen für den Winter 07/08

Autor: Von WALTER BUCHS

Wie das kantonale Veterinäramt am Freitag mitgeteilt hat, gilt die kantonale Ausführungsverordnung über die Vogelgrippe-Schutzmassnahmen bis zum kommenden 30. April. Sie betrifft sowohl die Hob-by- als auch die professionelle Ge-flügelhaltung. Von den Massnahmen ist das ganze Gebiet der folgenden Gemeinden betroffeen: Cheyres, Châbles, Font, Estavayer-le-Lac, Autavaux, Forel, Gletterens, Delley-Portalban, Haut-Vully, Bas-Vully, Galmiz, Muntelier, Murten, Merlach und Greng.Das Veterinäramt ruft in Erinnerung, dass Wasservögel Träger der Vogelgrippe sein und das Vogelgrippevirus auf Hausgeflügel übertragen können. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre hätten aber gezeigt, dass das Virus unter wilden Wasservögeln nicht weit verbreitet ist, und es werde, wenn überhaupt, nur selten auf das Hausgeflügel übertragen. Angesichts der Tatsache, dass rund 500 000 Wasservögel in der Schweiz überwintern, drängten sich im Winterhalbjahr zusätzliche Schutzmassnahmen auf. Aufgrund der neuen Risikoanalysen könnten dieses Jahr jedoch weniger einschneidende Massnahmen getroffen werden.

Die Vorschriften

In den genannten Risikozonen müssen die Halter die Tiere in einem geschützten Raum füttern und tränken. Der Wasserzugang für Geflügel darf für wilde Wasservögel nicht erreichbar sein. Zudem dürfen Hühner und Truten nicht mehr zusammen mit Wassergeflügel gehalten werden. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt werden können, dürfen die betreffenden Tiere nicht mehr ins Freiland gelassen werden.In den genannten Gemeinden sind Märkte und Ausstellungen von Hausgeflügel (Hühner, Enten, Laufvögel) verboten. Tauben, Kanarienvögel, Papageien, Sittiche, Pinguine, Flamingos und Greifvögel sind nicht betroffen.Wie es in der Mitteilung des Veterinäramtes weiter heisst, können in den Risikozonen und im ganzen Kanton Freizeitaktivitäten uneingeschränkt durchgeführt werden. Es gelte jedoch, minimale Hygieneregeln einzuhalten, wie etwa den Kontakt mit toten Vögeln zu vermeiden. Jedes Anzeichen von Krankheit, ungewöhnlichen Todesfällen oder das Auffinden von toten Wasservögeln sei der Polizei oder dem Wildhüter zu melden. Geflügelhalter (auch Hobbyhalter), die sich noch nicht beim Veterinäramt eingeschrieben haben, sollten dies tun.Um eine Mutation oder Rekombination des Vogelgrippe-Virus mit dem saisonalen Grippe-Virus zu vermeiden, empfiehlt der Kantonsarzt Personen, die regelmässig zu Hausgeflügel oder Wildvögeln Kontakt haben, sich gegen die saisonale Grippe zu impfen. Dies geschehe idealerweise zwischen Mitte Oktober und Mitte Dezember.Hotline zu Bürozeiten: 026 305 22 77

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