Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Der Wahlbezirk kann entscheidend sein

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: Fahrettin Calislar

Freiburg In acht Wahlbezirken werden am 13. November die Vertreter für den Grossen Rat bestimmt. Die Grenzen der Wahlbezirke entsprechen weitgehend denjenigen der politischen Bezirke im Kanton, mit einer Ausnahme: Der Saanebezirk ist seit über 50 Jahren in zwei Einheiten aufgeteilt: in die Stadt Freiburg und Saane-Land. So hat der Land-Kreis 24 Sitze zu vergeben und ist der grösste der acht Bezirke. Im bevölkerungsmässig viel kleineren Vivisbachbezirk sind es nur sechs Sitze.

Mehrere Haken

Das ist zwar demokratisch fair, was die Vertretung der gesamten Bevölkerung im Parlament betrifft. Denn so wird pro rund 2500 Einwohner ein Grossrat nach Freiburg geschickt. Doch die Aufteilung hat mehrere Haken: Kleinere Parteien werden benachteiligt, und viele Wähler auch grosser Parteien haben keinen Einfluss auf die Wahl. Dies illustriert zum Beispiel die Situation im Vivisbachbezirk. Sechs Sitze – das heisst, die Parteien erhalten etwa pro 15 Prozent der Stimmen einen Sitz. Die Grünen, die CSP oder die Grünliberalen, die nicht auf diesen Wähleranteil kommen, würden leer ausgehen. Alle Stimmen dieser Parteien würden ihr Gewicht verlieren, weil ihre Wähler nicht im Parlament abgebildet werden. Ein ähnliches Problem besteht, wenn eine Partei zwar 20 Prozent der Stimmen hat, dafür unter Umständen aber nur einen Sitz zugeteilt erhält. Die restlichen fünf Prozent fliessen nicht in den Wahlausgang ein.

So ist es in kleineren Wahlkreisen üblich, dass viele Stimmen bei der Zuteilung der Sitze nicht berücksichtigt werden. Die grossen Parteien profitieren davon, so dass die kleinen gar nicht erst motiviert sind – trotz Wählerpotenzial –, an den Wahlen teilzunehmen, weil sich der Einsatz nicht lohnt. Im Glanebezirk (acht Sitze) werden für den Grossen Rat nur vier Listen vorgelegt.

In grossen Wahlkreisen sieht das anders aus. Im Saane-Land reichen etwa vier Prozent der Stimmen für einen Sitz. In einer solchen Deputation haben auch Kleinparteien Platz.

Der «doppelte Pukelsheim»

Das Ungleichgewicht durch den Effekt kleinerer Wahlkreise führt dazu, dass die grossen Parteien oft mehr Sitze haben, als ihnen zustehen würden. Umgekehrt sind kleine Parteien systematisch untervertreten. Dieses Problem wurde vor bald zehn Jahren vom Bundesgericht behandelt. Ein Kandidat der Grünen klagte, weil im Wahlkreis Zürich Altstadt nur zwei Sitze zu vergeben waren, welche die grossen Parteien (SP und FDP) untereinander aufteilten. Dabei hatten die Grünen stattliche 16 Prozent Wähleranteil erreicht. Das sei problematisch, urteilten die Richter, ein Wahlkreis müsse eine Mindestgrösse haben, damit möglichst viele Stimmen berücksichtigt werden können. In der Folge arbeitete Zürich ein Wahlsystem aus, das als «doppelter Pukelsheim» in die Fachbücher einging. Zuerst wird der Kanton als Ganzes betrachtet. Alle Sitze werden unter den Parteien gemäss ihrer Stärke aufgeteilt. Zum Vergleich: In Freiburg gäbe es so einen Sitz auf 0,9 Prozent Wähleranteil. In einem zweiten Schritt werden die Ergebnisse auf Bezirksebene angeschaut und die Sitze, auf welche jede Partei Anspruch hat, mit einem komplizierten Computermodell unter den Bezirksparteien verteilt.

Übrigens: Im 2006 gewählten Freiburger Parlament existierte eine kleine Abweichung zugunsten der CVP. Diese wurde aber durch den Parteiwechsel von Emanuel Waeber zur SVP gemildert.

Die FN bringen in einer losen Serie bis zu den Wahlen vom 13. November Hintergrundinformationen zu Wahlverfahren.

Meistgelesen

Mehr zum Thema