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Deutsch reicht auch im Greyerzbezirk

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Seit 1981 arbeitet ein Deutscher im Kanton Freiburg. Mit seiner Frau ist er vor 22 Jahren in die Schweiz gezogen, seit 17 Jahren leben der 77-Jährige und die 82-Jährige in einer Greyerzer Gemeinde. Vor drei Jahren stellte das Ehepaar einen Antrag auf Einbürgerung. Dabei stiess es bei der Einbürgerungskommission und beim Gemeinderat auf taube Ohren: Das Ehepaar spreche kaum Französisch und sei sehr schlecht integriert. So nehme es am Dorfleben nicht teil und sei auch nicht in Vereinen aktiv. Zudem habe es auf Fragen zur Politik und aktuellen Ereignissen in der Region nicht ausreichend geantwortet.

Schriftlicher Test

Das Ehepaar wehrte sich. Doch der Oberamtmann des Greyerzbezirks folgte den Argumenten der Gemeinde. Es reiche nicht aus, beruflich integriert zu sein. Das Ehepaar reichte dem Oberamtmann Empfehlungsbriefe von Zeugen nach; auf diese ging er aber nicht ein, sie seien zu spät eingereicht worden.

Das Ehepaar ging vor das Kantonsgericht. Es beschwerte sich darüber, dass die Gemeinde einen schriftlichen Test auf Deutsch zu Fragen der Politik und aktuellen Ereignissen nicht in Betracht gezogen habe. Zwar habe es im Test dennoch gut abgeschnitten, so das Ehepaar. Da es aber nur schlecht Französisch spreche, sei es logisch, dass es in der Befragung durch die Einbürgerungskommission nur ungenügend geantwortet habe.

Das Kantonsgericht erinnert in seinem vor kurzem veröffentlichten Urteil an die Voraussetzungen für eine Einbürgerung: So muss ein Gesuchsteller eine Nationalsprache beherrschen und die Alltagsgewohnheiten der Schweiz kennen. «Eine erfolgreiche Inte­gra­tion zeigt sich in der Fähigkeit, ein autonomes Leben zu führen und dabei am öffentlichen und sozialen Leben teilzunehmen», schreibt das Gericht. Dazu gehörten auch Grundkenntnisse des politischen Systems der Schweiz.

Willkürlicher Entscheid

Das Kantonsgericht erinnert daran, dass es heute in französischsprachigen Gemeinden kein Hindernis für eine Einbürgerung darstelle, wenn jemand kein Französisch spreche, solange die Person eine der beiden offiziellen Sprachen des Kantons Freiburg ­beherrsche.

Die Einbürgerungskommission habe sich bei ihrem Entscheid nur auf die mündlichen Antworten in einem auf Französisch geführten Gespräch gestützt und den bereits zuvor schriftlich ausgefüllten Fragebogen nicht beachtet. «Diese Dokumente hätte sie einbeziehen sollen.» Und der Oberamtmann hätte die Empfehlungsbriefe – beispielsweise des Golfklubs, in dem das Ehepaar Mitglied ist – berücksichtigen müssen, auch wenn sie erst nach dem Entscheid der Gemeinde eingereicht wurden. «Der Entscheid der Vorinstanz ist willkürlich», folgert das Kantonsgericht und weist den Fall für eine erneute Prüfung zurück an die Gemeinde.

njb

Freiburger Kantonsgericht, Entscheid 601 2016 121

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