Weshalb soll im Kanton Freiburg etwas nicht möglich sein, das fast in der ganzen Deutschschweiz möglich ist und auch umgesetzt wird? Hinkt hier einmal mehr der welsche Teil des Kantons Freiburg hintennach und ist nicht bereit, sich auf Bewährtes einzulassen? Nach einer kurzen Recherche habe ich weder im Gesetz noch im Reglement einen Artikel gefunden, welcher ausschliesslich den im Artikel genannten Personen den Zutritt zum Schulzimmer erlaubt. Im Artikel 124 des Reglements zum Schulgesetz wird von anderen berechtigten Personen gesprochen. Diese sind nicht abschliessend benannt.
Es ist sehr schade, dass der im Schulsystem doch moderne deutschsprachige Teil des Kantons immer wieder das Nachsehen hat! Nicht nur leisten viele engagierte Seniorinnen und Senioren eine wertvolle Arbeit für die Verständigung der Generationen, auch die Schülerinnen und Schüler können von der Lebenserfahrung der Älteren profitieren. Dies wäre auch über den Röstigraben hinweg ein wertvolles Projekt. Grossrat André Schneuwly wünsche ich viele gute überzeugende Argumente für die Motion, damit dieses Erfolgsprogramm weitergeführt werden kann.
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