Im vergangenen August entschied der Grosse Rat, die Rechtsform der institutionellen Agglomeration aus dem Agglomerationsgesetz zu kippen und durch einen Gemeindeverband zu ersetzen. Er folgte damit kurzerhand der vorberatenden Kommission, die vorgeschlagen hatte, den Revisionsentwurf des Staatsrats so abzuändern. Die Entscheidung bedeutet nichts anderes als die Abschaffung der Agglomeration Freiburg. «Mit diesem Vorgehen verletzte der Kanton das Recht auf vorgängige Anhörung der betroffenen Gemeinden», sagten gestern die Vertreter von Avry, Belfaux, Givisiez, Granges-Paccot, Matran und Villars-sur-Glâne vor den Medien. Sie gehen nun vor Bundesgericht.
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