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Die andere Seite des Lohnausweises

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Rund um den Sitz der kantonalen Sozialversicherungsanstalt in Givisiez ist eine gigantische Baustelle im Gang. Seit August 2017 sind die Arbeiten für einen Erweiterungsbau für 25 Millionen Franken am Laufen; die kantonale AHV-Ausgleichskasse, die Familienausgleichskasse und die IV-Stelle sollen unter einem Dach vereint werden.

Rund 50 Bauarbeiter befinden sich permanent auf der Baustelle, jeder von ihnen hat einen Badge mit seiner AHV-Nummer, und von jedem von ihnen wurde ein Foto gemacht. «Wir haben dieses System entwickelt, um bei jedem der Arbeiter kontrollieren zu können, ob er ordnungsgemäss angemeldet ist», erklärt Hans Jürg Herren, Direktor der Sozialversicherungsanstalt und der Ausgleichskasse. «Gerade wir können es uns nicht erlauben, dass ein Arbeiter nicht bei den Sozialversicherungen angemeldet ist.» Mit Erfolg, wie Herren verrät. Die Baustelle befindet sich in ihrem zweiten Jahr, und in keinem Fall waren die Anstellungsverhältnisse der Arbeiter nicht in Ordnung.

1,2 Milliarden ausbezahlt

Im Kanton Freiburg gibt es rund 50 verschiedene Ausgleichskassen, wovon die meisten Verbandskassen sind. Für den öffentlichen Dienst sowie Betriebe und Selbstständige, die keiner anderen Ausgleichskasse angeschlossen sind, ist die kantonale AHV-Ausgleichskasse zuständig. Sie hat rund 52 000 Mitglieder, nimmt jährlich rund 500 Millionen Franken ein und zahlt 1,2 Mil­liarden Franken an Leistungen aus. Wie jede andere Ausgleichskasse ist auch die kantonale für ihre Mitglieder verantwortlich. Die angeschlossenen Arbeitgeber stellen ihr jährlich eine Lohnabrechnung pro Angestellten zu, und die Kasse führt daraufhin für jeden Versicherten ein individuelles Konto.

Rund 600 Kontrollen

«Wir kontrollieren bei den Arbeitgebern regelmässig, ob diese die Abrechnung korrekt machen», sagt Hans Jürg Herren. Zwei Revisoren der Ausgleichsstelle führen bei den Arbeitgebern im Jahr rund 600 Kontrollen und prüfen, ob die Lohnabrechnungen korrekt sind. Etwa gleich viele Kontrollen werden von der Suva durchgeführt, mit der sich die Ausgleichskasse koordiniert.

«In jedem dritten Fall gibt es Korrekturen. Das heisst aber nicht, dass dabei gleich Schwarzarbeit vorliegt», so Herren. Vielmehr würden Arbeitgeber gewisse Dinge abweichend interpretieren, etwa was die Auszahlung von Spesen angeht. «Im Grossen und Ganzen sind die Lohnabrechnungen sehr korrekt», sagt der Direktor.

Aus den Kontrollen oder anderen Informationen erfolgen durch die Ausgleichskasse jährlich 100 bis 200 Strafanzeigen. Die eigentlichen Vergehen, die unter Schwarzarbeit fallen, machen einen kleineren Teil davon aus: Gemäss dem letzten Tätigkeitsbericht gab es 2016 insgesamt dreissig und im Jahr darauf drei «Strafanzeigen wegen Hinterziehung von Arbeitnehmerbeiträgen».

Kasse führt Rating

Diese Kontrollen bei den Betrieben finden im Durchschnitt alle vier Jahre statt, erklärt Herren. Die Ausgleichskasse führe dazu eine Art Rating von Unternehmen. Wo es nie Pro­bleme gibt, finden die Kontrollen mindestens alle sechs Jahre statt, wo es konkrete Hinweise auf Missbrauch gibt, erfolgen Kontrollen bei nächstmöglicher Gelegenheit.

Solche konkreten Hinweise können Anzeigen aufgrund von Kontrollen durch die Kontrolleure des Amts für den Arbeitsmarkt oder das Baustellenin­spektorat sein. Auch Arbeitnehmer, die Abweichungen zwischen Lohnausweis und dem individuellem Konto der Ausgleichskasse bemerken (siehe Kasten), können Ausgangspunkt für Kontrollen sein.

«Aufgrund der Kontrollen bei den Arbeitgebern müssen wir pro Jahr zwischen zwei und fünf Millionen Franken nachfakturieren» , sagt Herren. «Das ist zwar kein riesiger Betrag im Vergleich zur gesamten Versicherungssumme. Aber es hat eine präventive Wirkung. Bei den allermeisten Fällen, wo wir Mängel feststellen, ist im nächsten Jahr alles korrekt.»

Nichts zu holen bei Konkurs

Ein neues Phänomen sind die Serienkonkurse, so der Direktor der Ausgleichskasse. «Firmen werden gegründet und gehen ganz schnell wieder in Konkurs.» Die Folge ist, dass Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitnehmer nicht einbezahlt werden. «Häufig gibt es da nichts mehr zu holen.»

Als Folge davon werden bei der Ausgleichskasse die neuen Einträge ins Handelsregister aufmerksam gelesen. Wird eine neue Firma gegründet, deren Verantwortliche durch kürzlich erfolgte Konkurse bekannt sind, verlangt die Ausgleichskasse schneller als sonst Akonto-Zahlungen, und wenn nicht bezahlt wird, so wird sofort betrieben.

«Wir müssen rund 5000 Betreibungen pro Jahr einleiten» präzisiert Herren. «Situationen von Serienkonkursen treffen wir vielleicht zehn Mal pro Jahr an.»

Versicherte

Ausgleichskasse empfiehlt alle paar Jahre Stichproben

Wer ein Leben lang gearbeitet und Lohn bezogen hat, macht sich in der Regel kaum Gedanken über seine AHV/IV-Beiträge. Diese werden vom Arbeitgeber automatisch abgerechnet, und von der Ausgleichskasse gibt es auch keine Benachrichtigung dazu. Dennoch empfiehlt Hans Jürg Herren, Direktor der kantonalen Ausgleichskasse, alle vier bis fünf Jahre zu überprüfen, ob die Beiträge vom Lohnausweis mit der Abrechnung bei der Ausgleichskasse übereinstimmen. Für jeden Versicherten wird ein Individuelles Konto geführt, das man schriftlich oder online anfordern kann. Dazu braucht es die AHV-Nummer, die auch auf dem Krankenkassenausweis steht. Allfällige Fehler zwischen Lohnausweis und Kontoauszug sind innert 30 Tagen zu melden, sagt Herren. Dem Versicherten entsteht in diesem Fall kein Schaden, wohingegen der Arbeitnehmer mit Nachforderungen und Verzugszinsen rechnen muss. Nicht abgerechnete Beiträge können durch die Ausgleichskasse während fünf Jahren nachgefordert werden, bei Delikten gar bis zehn Jahre.

Verpasst es ein Versicherter, Beitragslücken aufzudecken, so drohen ihm bei der Rente drei bis vier Prozent Abzug pro fehlendes Beitragsjahr. «Es kann für den Versicherten grosse Auswirkungen haben», betont Hans Jürg Herren. «Auch hier gilt: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.»

uh

www.ahv-iv.ch, Stichwort: Konto­auszug bestellen

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