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Die anderen sind die Schuldigen

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Autor: Pascal Jäggi

Freiburg «Mein tiefstes Mitgefühl», «In Gedanken bei der Familie» oder «Ich bewundere den Mut, besonders der Mutter»: So oder ähnlich klangen die Schlussworte bei allen sieben Angeschuldigten im Prozess um den Unfallod einer 17-Jährigen. Sie war 2006 vor der Hauptpost von einem einstürzenden Baugerüst getötet worden. Eigentliche Entschuldigungen bekam die Mutter des Opfers, die auch den vierten Tag des Prozesses im Saal des Bezirksgerichts Saane durchhielt, nicht zu hören. Kein Wunder, denn das wäre ein Schuldeingeständnis gewesen.

Eigene Mandanten schuldlos

In den letzten zwei Tagen hatten die Anwälte der Angeschuldigten alles versucht, um die Schuld an dem tragischen Unglück den anderen Beteiligten anzuhängen und, verständlicherweise, ihren jeweiligen Mandanten von jeder Schuld zu befreien. Entsprechend plädierten fünf von sechs Verteidigern (Hervé Bovet vertrat zwei Mandanten) für Freisprüche zugunsten ihrer Mandanten. Einzig Pierre Toffel, der den Verantwortlichen der Metallbaufirma vertrat, gestand Fehler seines Mandanten zu, die eine Verurteilung wegen Verletzung der Regeln der Baukunde möglich machen würden. Für die fahrlässige Tötung wollte aber auch Toffels Mandant nicht verantwortlich sein.

«Private Staatsanwälte»

So spielte sich in den letzten beiden Tagen ein wildes Anklagespiel vor Gericht ab – nachdem die Staatsanwaltschaft ihre Anträge bereits vorgebracht hatte. Generalstaatsanwalt Fabien Gasser sprach denn in seiner Replik auch von «Privaten Staatsanwälten», als er auf die Plädoyers der Verteidiger einging.

Begonnen hatte Elmar Perler, Anwalt des Bauleiters, der dem Verantwortlichen der Gerüstbaufirma die Schuld am ungenügenden Zustand des Gerüsts zuschob. Seinem Mandanten habe der Gerüstbauer versichert, dass das Gerüst keine Mängel vorweise.

Ursprüngliches Gerüst sicher

Bertrand Morel, Verteidiger des Gerüstbauers, der für die Gerüste auf der ganzen Baustelle der Hauptpost verantwortlich war, wies den Vorwurf von sich, dass das Gerüst auch im ursprünglichen Zustand eingestürzt wäre. Ein Vorwurf, der von den Anwälten der Metallbauer mit Berufung auf eine Aussage des Experten aufkam. Gleich wie Morel sah es auch Valentin Aebischer, der den Zulieferer des Gerüstbauers vertrat. Sein Mandant hatte das erwähnte Gerüst aufgestellt und nur neun Verankerungen angebracht. Mindestens nötig wären laut Experten aber 16 gewesen.

Simple Befehlsausführer

Für die beiden Vertreter der Gerüstbauer war es erwiesen, dass erst die Veränderungen mit einer ungenügenden Verbindung und nur drei Verankerungen der Grund für den Einsturz war. Franziska Waser, Stagiaire bei Louis-Marc Perroud, die den Arbeiter vertrat, der die Veränderungen durchgeführt hatte, stellte ihren Mandanten als reinen Befehlsempfänger dar. «Sein Chef hat ihm gesagt, dass er die drei Verankerungen anbringen soll», so Waser.

Hervé Bovet, Verteidiger der beiden Chefs des Metallbauers, suchte die Schuld beim Verantwortlichen der übergeordneten Metallbaufirma. Dieser habe der kleinen Firma alle Befehle gegeben und das entsprechende Material zur Verfügung gestellt.

Das brachte wiederum Pierre Toffel in Rage. «Glauben Sie wirklich, dass mein Mandant so idiotische Befehle gibt, wie drei statt neun Verankerungen anzubringen?», fragte er.

Die Urteile sollen am nächsten Montag eröffnet werden.

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