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«Die Angeklagten wussten, was sie taten»

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Autor: carolin Foehr

Am dritten Tag des Prozesses gegen den Freiburger Syndic Pierre-Alain Clément (SP) und zwei Kader-Angestellte der städtischen Finanzdirektion hat der Substitut der Staatsanwaltschaft Fabien Gasser gestern Geldstrafen in Höhe von 18 000, 9000 und 2000 Franken auf Bewährung während zwei Jahren gefordert. Die Untersuchung habe erwiesen, dass die Angeschuldigten zwischen 2000 und 2003 wissentlich zu tiefe Garantiebeträge der Pensionskasse in die Gemeindebilanz eingetragen hätten.

Kein persönlicher Vorteil

Es sei ihnen aber nicht um persönliche Vorteile, sondern um das Wohl der Stadt gegangen, räumte Fabien Gasser in seinem Plädoyer ein. Indem sie tiefere Garantien angaben, hätten die Angeklagten der Gemeinde als Kreditnehmerin nicht schaden wollen. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft zitierte den ehemaligen Leiter der Finanzdirektion, einer der heute Angeklagten: «Hätten wir 110 Millionen geschrieben, wäre das kein gutes Geschäft gewesen.»

Hingegen sei das Stadtparlament nicht korrekt über die Situation der Pensionskasse informiert worden, woraus nicht zu unterschätzende Risiken entstanden seien.

Garantie das kleinste Übel

Auch die Verteidigung hob gestern hervor, dass die Angeklagten wussten, wie der Betrag genau berechnet worden war. «Der Unterschied zwischen der Garantie der heutigen und zukünftigen Dienstleistungen und jener der aktuellen Renten war klar», sagte Christian Delaloye, Verteidiger des ehemaligen Leiters der Buchhaltung.

Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft argumentierte er aber, der frühere Aktuar der Pensionskasse habe die Rechnungsmethode bewusst ausgewählt – und sein Mandant, frisch bei der städtischen Finanzdirektion angestellt, habe seinen Argumenten vertraut.

Er habe weder die nötige Kompetenz noch die Entscheidungsbefugnis gehabt, um das Verfahren zu beeinflussen, führte Anwalt Delaloye weiter aus. Hinzu komme, dass Ende der Neunzigerjahre die Pensionskassen-Garantie nur ein kleines Übel von vielen war: «Er wurde mit Aufgaben geradezu überschwemmt», so Delaloye über den Angeklagten.

Der Anwalt forderte den Freispruch des damaligen Leiters der städtischen Buchhaltung. «Mein Mandant hat sehr unter den Anschuldigungen der letzten fünf Jahre gelitten», schloss er. «Es ist Zeit, dass dies ein Ende hat.»

Keine Urkundenfälschung

Einen Freispruch forderte auch Jacques Meyer für den früheren Leiter der Finanzdirektion. Zum einen sei die Anklage der Urkundenfälschung nicht haltbar. Die Garantiebeträge seien korrekt aufgrund der laufenden Renten berechnet worden – wie es die damaligen Statuten der Pensionskassen erforderten. «Selbst wenn dies nicht der Fall gewesen wäre, läge trotzdem keine Straftat vor», so Jacques Meyer weiter. «Ein höherer Garantiebetrag hätte das generelle Bild der finanziellen Lage der Stadt nicht verzerrt.»

Zum anderen habe die Untersuchung keine belastenden Beweise gegen seinen Mandaten finden können. Als Verwalter der Pensionskasse habe sich dieser nur um Geldanlagen gekümmert. Dass man ihn trotzdem «an den Pranger gestellt» habe, hätte vielmehr mit der damals katastrophalen Lage der Pensionskasse zu tun gehabt: «Die heute Beschuldigten mussten als Ablenkungsmanöver herhalten, um von den wahren Problemen, nämlich der Unterkapitalisierung und der Unterdeckung der Pensionskasse, abzulenken.»

Heute wird Alexandre Emery als Verteidiger von Pierre-Alain Clément sein Plädoyer halten. Das Urteil wird erst ab kommender Woche erwartet.

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