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Die Aufgabenentflechtung kommt durch im Grossen Rat

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Die erste Hürde ist geschafft: Die Aufgabenentflechtung zwischen Staat und Gemeinden hat die Schlussabstimmung bestanden. Nach mehreren Debatten konnte nur ein einziger Minderheitsantrag überzeugen. Als nächste Etappe steht ein Referendum an.

Auf zwei Sessionen verteilt, befasste sich der Grosse Rat mit der Aufgabenentflechtung zwischen Staat und Gemeinden. Bei diesem Vorhaben geht es darum, Aufgaben derjenigen Stufe – entweder Kanton oder Gemeinde – zu übertragen, die sie am besten erfüllen kann. Das erste Paket umfasst folgende Elemente: Die Kinderkrippen und die Spitex werden gänzlich Gemeindesache, die sonder- und sozialpädagogischen Institutionen übernimmt der Kanton. Gemeinsame Sache machen sie bei der Betreuung von Betagten in Pflegeheimen. Die Gemeinden sollen die Betreuungskosten übernehmen, während der Kanton die Restkosten der Pflege bezahlt.

Durch die Entflechtung verschieben sich Kosten in der Höhe von rund 75 Millionen Franken von den Gemeinden zum Kanton, so die Angaben des Staatsrats. Als Ausgleich übernehmen die Gemeinden die Finanzierung von Ergänzungsleistungen. So soll der Mehraufwand für den Kanton schliesslich nur 1,2 Millionen Franken ausmachen und die Aufgabenentflechtung zwischen Kanton und Gemeinden ausgewogen sein.

Minderheit ist erfolgreich

Im Februar hatte eine Minderheit der zuständigen Kommission gewarnt, dass die Berechnungen des Kantons auf unsicheren Hypothesen basieren würden. Zusätzlich kritisierte sie, dass der Freiburger Gemeindeverband einen Fonds für die Finanzierung von familienergänzenden Tagesbetreuungseinrichtungen führen soll (die FN berichteten). Jedoch fanden alle Anträge dieser Gruppe, mehrheitlich Abgeordnete aus dem linken Lager, keine Mehrheit.

Die Kostenbeteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner eines Pflegeheims war im Grossen Rat Gegenstand von Diskussionen.
Archivbild Charles Ellena

Am Donnerstag bewilligte der Grosse Rat die Aufgabenentflechtung in der Schlussabstimmung mit 68 Stimmen bei 29 Ablehnungen. Kurz zuvor war ein Antrag der Minderheit erfolgreich gewesen. Dabei ging es um die Kostenbeteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner eines Pflegeheims. Heute liege diese bei 20 Prozent der jeweiligen Pflegestufe, so der Minderheitssprecher Simon Zurich (SP, Freiburg). Der Staatsrat wolle dies ändern: Nicht mehr die Pflegestufe, sondern die Durchschnittskosten sollten entscheidend sein. Dies würde für einen Teil der Bewohnerinnen und Bewohner eine ungerechte Erhöhung der Kostenbeteiligung verursachen, warnte die Minderheit.

Referendum notwendig

Simon Zurich sowie einige Ratskolleginnen und -kollegen forderten, sich bei der Kostenbeteiligung wieder an der Pflegestufe zu orientieren. Während der Februarsession war dieser Antrag noch gescheitert. Zwischenzeitlich fand der Staatsrat jedoch Gefallen daran und unterstützte nun den Antrag. Die Linke zeigte sich erfreut über diese Kursänderung. Staatsrat Didier Castella (FDP) hatte eine andere Interpretation:

Es ist keine Kursänderung. Der Staatsrat hört den Abgeordneten zu.

Bevor das Gesetz über die Aufgabenentflechtung 2025 in Kraft treten kann, muss es noch ein Referendum bestehen.

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