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Die Ausbildungsbeiträge werden harmonisiert

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Autor: walter buchs

freiburg Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) hatte den Rückzug des Bundes für die Subventionierung der Stipendien für die Sekundarstufe II (Mittelschulen) zur Folge. Der Bund subventioniert lediglich noch die Ausbildungen auf der Tertiärstufe.

Dies hat die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) veranlasst, eine Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen auszuarbeiten. Damit sollen die 26 kantonalen Stipendiengesetze in einigen wichtigen Punkten angeglichen werden. Die Vereinbarung tritt in Kraft, wenn ihr zehn Kantone beitreten. Ab Inkrafttreten haben die Kantone fünf Jahre Zeit, die Anpassungen vorzunehmen.

Wie Kommissionspräsident Pierre-André Page (SVP, Châ-tonnaye) im Rat sagte, entspricht das Freiburger Gesetz über die Stipendien und Studiendarlehen von 2008 bereits den Anforderungen der Vereinbarung. Nur das Reglement müsse angepasst werden.

Höhere Maximalbeiträge

Wie bei der Erziehungsdirektion zu erfahren war, sind die jährlichen Maximalbeiträge gegenwärtig im Reglement auf 11 000 Fr. für die Ausbildungen auf der Sekundarstufe II und auf 14 500 Fr. für die Tertiärstufe festgesetzt. Sie müssen nun auf das vom Konkordat verlangte Niveau angehoben werden (12 000 resp. 16 000 Fr.).

Wie Erziehungsdirektorin Isabelle Chassot gestern im Kantonsparlament sagte, werden die Grundsätze und Mindeststandards für die beigetretenen Kantone verbindlich sein. Es bleibe aber noch genügend Spielraum, um den eigenen spezifischen Bedingungen Rechnung zu tragen.

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