Autor: walter buchs
freiburg Im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA), die Anfang 2008 in Kraft getreten ist, wird der Bereich Wald weiterhin eine sogenannte «Verbundaufgabe» zwischen Bund und Kantonen bleiben. Trotzdem werden die Verantwortlichkeiten und die Finanzmodalitäten ganz neu geregelt.
Zu diesem Zweck hat der Staatsrat dem Grossen Rat einen Vorschlag zur Änderung des Gesetzes über den Wald und den Schutz vor Naturereignissen (WaG) unterbreitet. Diese Vorlage wird am kommenden Dienstag an einer Zusatzsitzung des Grossen Rates behandelt, damit der Kanton auch für das laufende Jahr in den Genuss der vorgesehenen Bundesbeiträge kommt.
Teilrückzug des Bundes
Im Bereich Wald beschränkt der Bund seine Unterstützung ab diesem Jahr auf folgende vier sogenannte Bundesprodukte: Schutzwald, Schutzbauten, gewisse Massnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt (z. B. Waldreservate, Unterhalt von Biotopen) sowie bestimmte Strukturverbesserungen bei der Holzverwertung. Zusätzlich zu diesem Rückzug werden im Rahmen des Entlastungsprogramms des Bundes die Kredite für Wald und Schutz vor Naturgefahren «massiv gekürzt». Auf diesen Umstand weist der Staatsrat in der Botschaft zur Gesetzesänderung hin.
Die anderen Förderungsmassnahmen sind somit ab diesem Jahr ausschliesslich Sache der Kantone. Bei den sogenannten «Kantonsprodukten», die vom Bund nicht mehr subventioniert werden, handelt es sich um folgende Aufgaben: Verjüngung und Jungwaldpflege; Massnahmen im Zusammenhang mit der Erholungsfunktion in den öffentlichen Wäldern; Massnahmen zur Gewährleistung der Qualität von Grundwasser und Trinkwasserquellen im Wald; Erstellung und regelmässige Instandstellung forstlicher Infrastrukturanlagen ausserhalb von Schutzwäldern; Massnahmen zur Verbesserung der Bewirtschaftungsbedingungen sowie Verhütung und Behebung von Schäden im Nichtschutzwald.
Folgende drei Massnahmen, die schon heute vom Kanton subventioniert werden, bleiben weiterhin in seinem Aufgabenbereich: Förderung der vermehrten Verwendung von einheimischem Holz als Rohstoff und als Energiequelle, Beratung der Waldeigentümer, Signalisation von Waldstrassen.
Einschneidende Verfahrensänderung
Bis jetzt hat der Bund die Nutzniesser seiner Subventionen direkt begünstigt. Bekanntlich haben sich bei den Verbundaufgaben die Verfahren zwischen Bund, Kanton und Geldempfängern grundlegend verändert. Die Bundesbeiträge werden (abgesehen von Übergangsregelungen) grundsätzlich nur noch gestützt auf Programmvereinbarungen gewährt. Sie werden in Form von Globalbeiträgen oder Pauschalen an die Kantone geleistet.
Der Bereich Wald fällt ebenfalls in diese Neuregelung. Zu den vier «Bundesprodukten» hat der Staatsrat vor zehn Tagen die entsprechenden Programmvereinbarungen für die Jahre 2008 bis 2011 unterzeichnet (FN vom 19. Juni). Demzufolge sollte auch die vorgelegte Gesetzesänderung möglichst schnell unter Dach und Fach gebracht werden. Sie untersteht dem Gesetzesreferendum und dem fakultativen Finanzreferendum.