Tatsächlich ein mutiger Entscheid, der der SVP nicht leichtgefallen ist: die Überprüfung der Ungültigkeitserklärung der Initiative zum Islamzentrum an der Universität Freiburg an das Bundesgericht weiterzuziehen. Nach meiner Meinung ist es aber richtig, und wir sind es unseren Bürgerinnen und Bürgern schuldig, zu wissen, was eine Unterschrift unter eine Volksinitiative noch wert ist in unserem Kanton.
Es geht hier bei diesem Entscheid des Grossen Rates um nicht mehr und nicht weniger als um die Glaubhaftigkeit unserer Demokratie, unseres Initiativrechtes. Bei der Ausformulierung hätte der Grosse Rat immer noch entscheiden können, dem Volk zu empfehlen, die Initiative abzulehnen. Die Initiative war in diesem Sinne ja noch nicht ausformuliert.
Paul Widmer schreibt in seinem interessanten, notabene islamneutralen Bericht «Wie der Kanton Freiburg seine Bürger bevormundet» in der NZZ am Sonntag vom 29. Mai: «Die Initiative ist als allgemeine Anregung gehalten. Es wäre somit an der Behörde, den Gesetzestext auszuformulieren und die Initiative rechtskonform umzusetzen. Gute Juristen sollten dazu fähig sein.» Er schreibt weiter: «Offenbar trauen sich Regierung und Grosser Rat das nicht zu – kein Ruhmesblatt für ihre Kreativität.»
Ich bin mit Ihnen, Herr Bielmann, einig und warte auch gespannt auf diesen Entscheid der Judikative aus Lausanne. Sicher warten noch viele Freiburger Bürgerinnen und Bürger, die sich von ihren Parlamentariern nicht ernst genommen fühlen, darauf.